Doppelte Werbungskostenpauschale bei Kindergeld

Hallo, ich mache z.Z. eine Ausbildung und jobbe nebenbei. Der Nebenjob läuft beim AG auf LstKarte, d.h. mir werden auch montalich 12% LSt. abgezogen.
Kann ich beim Kindergeld 1000€ Werbungskostenpauschale bei der Ausbildungsvergütung und 180€ Werbungkostenpauschale beim Nebenjob von den Einkünften absetzen?
Danke im Voraus

Antworten (8)
VBL?

Ist VBL keine betriebliche Altersvorsorge? Nach dem 6. Beitrag darf ich VBL nicht abziehen

Betriebliche Altersvorsorge

Wenn du keine Werbungskosten über 1.000 € hast, bleibt nur noch die betriebliche Altersvorsorge.

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Altersversorgung

PS: Nur um es zu erwähnen, falls noch andere mitlesen: Gezahlte Steuern kann man nicht vom Einkommen abziehen, da sie über die Steuererklärung erstattet werden.

unbezahlter Uralub: Mit solchen Aktionen sollte man vorsichtig sein, da die Familienkasse das Einkommen dann fiktiv anrechnen könnte. Käme immer auf die Begründung an.
§ 32 Abs. 2 Satz 9 EStG: "Ein Verzicht auf Teile der zustehenden Einkünfte und Bezüge steht der Anwendung der Sätze 2, 3 und 7 nicht entgegen."

Leider nicht

Ne, weil ich habe ne Tabelle mit dem voraussichtlichen Einkommen für 2011 erstellt und wenn ich gar nicht mehr nebenbei arbeite, komme ich diese 18€ über den Freibetrag.
Habe auch schon meinen AG gefragt, ob ich unbezahlten Urlaub bekomme aber das geht leider nicht.

VBL ist nicht abziehbar

VBL ist nicht abziehbar -> BFH III R 18/10 und III R 59/09

18 €? Kannst du da nicht einfach bei deinem Nebenjob 3-4 Stunden weniger arbeiten?

?

Mein Problem ist, das ich für 2011 18€ über dem Freibetrag bin. Ich habe vom Brutto die SV-Beiträge und 1000€ Werbungskostenpauschale abgezogen. Beim 400€ Job hab ich keine SV-Beiträge nur LSt.
Ist das richtig, dass man VBL Umlagen, die bei mir Pflicht sind, nicht absetzen kann?

??

Du kannst deine Werbungskosten aus beiden Tätigkeiten absetzen. Allerdings wirken sie sich erst aus, wenn sie über 1.000 € liegen.

?

Kann ich den anderweitige Werbungskosten von dem 400€ Job absetzten oder kann man beim 400€ nichts absetzen?

Nein

Die Kostenpauschale von 180 € kann nur von Bezügen abgezogen werden. Bezüge ist alles, was nicht von der Einkommenssteuererklärung erfasst wird. Wäre der Nebenjob pauschal versteuert, könntest du die Kostenpauschale abziehen.

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