Hochzeit und Geburtsurkunde

Hallo,
ich habe gehört dass man für eine Hochzeit eine AKTUELLE! Geburtsurkunde braucht die nicht älter als 6 Monate sein darf. Stimmt das? Wenn ja warum informiert der Staat seine Bürger nicht über solche Regeln, denn wenn man im Ausland geboren wurde müsste man diese Urkunde ja dort beantragen, die Bekommt man obwohl man deutscher Staatsbürger ist nur von der Behörde des jeweiligen Landes!!

Antworten (3)
Moderator
@Darkness

Hmmm... das geht doch in vielen Fällen gar nicht? Bei Ausländern muss eine Übersetzung der Geburtsurkunde her, übersetzt von einem staatlich anerkannten Übersetzer.

Diese Abschrift ist nur vorzulegen wenn die Eltern nach 1957 in der BRD oder ab 2008 in den neuen Bundesländern geheiratet haben.

@matti
Frag doch einfach noch einmal beim Standesamt nach.

.

Ich habe gelesen, dass man die beglaeubigte Abschrift aus dem Geburtenregister braucht, die nicht aelter als 6 Monate sein darf.

Moderator
@matti

Nein, da hast du etwas falsch verstanden. Wenn das so wäre wären viele Menschen gar nicht verheiratet. Die Geburtsurkunde wird normalerweise innerhalb von 3 Wochen nach der Geburt ausgestellt und ich nehme einmal an, dass man um zu heiraten älter als 6 Monate sein sollte.

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