Kann Apotheker nach tel. Rücksprache mit Hausarzt ein rezeptpflichtiges Medikament verkaufen?

Mein Hausarzt hat neuerdings die Sprechzeiten vermindert. An zwei Nachmittagen ist gar nicht geöffnet. Das bringt mich zu der Frage, wenn ich dringend ein rezeptpflichtiges Medikament brauche, der Apotheker es mir trotzdem verkaufen darf, wenn er entweder beim Doc anruft oder erkennen kann, daß ich es regelmäßig kaufe? Wer kennt sich da aus und könnte mir dazu Infos geben? Danke vielmals. Gruß, Conas

Antworten (2)

Ich finde, wenn ein Patient regelmäßig in seiner Apotheke des Vertrauens sich seine Medikamente gegen Rezeptvorlage einlöst, dürfte es doch kein Problem sein, ein Medi rauszugeben und der Patient reicht das Rezept später nach.

Nein, der apotheker darf das rezeptpflichtige Medikament nur gegen das Rezept aushändigen. Es gibt kleine Apotheken mit einem festen Kundenstamm, die das eine oder andere Medi auch im Vorfeld den Patienten geben. Das ist nicht zulässig.

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