Kann die Einsicht in den Geburtsbericht verweigert werden?

Meine Schwester hat ihr Kind zur Welt gebracht.
Die Geburt war sehr schwierig und meine Nichte musste nach vielen Stunden anhand der Saugglocke geholt werden.
Meine Schwester hat wegen der Schmerzen nicht mitbekommen, was während der Geburt genau geschah und hätte jetzt gerne den Geburtsbericht von Arzt und Hebamme.
Kann sie diesen anfordern, oder geben die Ärzte diese Berichte nicht heraus?

Antworten (4)

Ich hoffe nur, dass das Kind gesund ist und keine Schäden durch die Saugglocke davongetragen hat.

Ich kann gut verstehen, dass eine Frau, die die Geburt ihres Kindes nicht bewusst miterlebt hat, im Nachhinein wissen möchte, was genau da geschehen ist. Das muss gar kein Argwohn gegen die Ärzte oder Hebammen sein, sondern nur der Wunsch, so viel wie möglich über diese überaus bedeutsamen Stunden im Leben einer Frau in Erfahrung zu bringen.

Für mich hört sich das danach an, als ob deine Schwester das Gefühl hat, dass die Ärzt irgendetwas falsch gemacht haben bei der Geburt. Sollte das der Fall sein, werden sie vielleicht versuchen, die Herausgabe des Geburtsberichts unter fadenscheinigen Vorwänden zu verweigern. Da darf sie dann aber nicht locker lassen, sondern muss auf ihrem Recht bestehen. Notfalls mit anwaltlicher Hilfe.

Sicher kann deine Schwester den Bericht einsehen. Warum sollten die Ärzte das nicht wollen? Man kann auch Kopien des Geburtsberichts anfordern. Die kosten allerdings etwas.

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