Kann Krankenkasse trotz Krankheit eine Wiedereingliederungsmaßnahme verlangen?

Nach einem komplizierten Beinbruch bin ich seit einem halben Jahr krankgeschrieben. Nach Meinung meiner Krankenkasse, könnte nach Aktenlage des medizinischen Dienstes eine Wiedereingliederung erfolgen. Beginnen soll das mit 3 Stunden täglich. Ich habe aber immer noch Schmerzen und kann mir nicht vorstellen, das durchzustehen. Kann ich dagegen Einspruch erheben oder muß ich da erst mal durch? Wer kennt sich da aus und könnte mir Infos dazu geben? Danke schon mal vorab.

Antworten (3)

Wenn man noch so krank ist, dass man noch nicht wieder arbeiten kann, muss der Arzt die Krankschreibung entsprechend verlängern. Dann können einem die Krankenkassen gar nichts.

Vielleicht geht es ja mit drei Stunden täglich. Und wenn nicht, dann macht man eben nur zwei Stunden und arbeitet sich dann langsam wieder auf Normalniveau. Darüber werden die Krankenkassen doch sicher mit sich reden lassen, wenn der Arzt die Notwendigkeit einer Stundenreduzierung bescheinigt.

Ich denke, wenn der Medizische Dienst sich für die Wiedereingliederung ausgesprochen hat, dann hat er deinen Arzt schon konsultiert. Aber trotzdem würde ich mit dem Arzt noch mal über meine Situation reden und ihm das Schreiben des Medizinischen Dienstes und der Krankenkasse mitbringen.

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