Krankenversicherung bei Mini-Job
Hallo zusammen!
Mich beschäftigt seit einigen Tagen die Fragen, wie es mit der Beitragszahlung zur Krankenversicherung für freiwillig Versicherte bei einem 400 €-Job aussieht. Hierbei bin ich auf eine Entscheidung des BSG gestoßen.
In diesem Fall hatten zwei Rentner geklagt, deren Krankenversicherungen neben der Rente auch das Arbeitsentgelt aus der geringfügigen Beschäftigung bei der Beitragsberechnung zu Grunde legten. Die Kläger hielten dies für rechtswidrig. Die Richter gaben der Klage statt. (AZ: B 12 KR 20/01 R und B 12 KR 25/03 R)
Dementsprechend müssen Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind und einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen, keine Krankenkassenbeiträge für das Entgelt aus dem Minijob zahlen.
Weiterhin habe ich auf einer Ratgeber-Seite in diesem Zusammenhang gelesen, dass diese Regelung generell für freiwillig Versicherte mit einem Minijob gelte.
Da der Arbeitgeber bereits einen Pauschalbetrag von zehn Prozent für die Kranken-und Rentenversicherung abführe, entfalle die Abgabepflicht für den Versicherten komplett.
Nun zu meiner Frage: Ist das tatsächlich so richtig? Muss man als freiwillig Versicherter, der einen Minijob ausübt, keine weiteren Beiträge an die Krankenversicherung leisten? Und kann sich der Versicherte dementsprechend gegenüber der Krankenkasse auf die Beitragsfreiheit berufen, wenn diese zusätzliche Beiträge verlangt?
Ich bin sehr dankbar für jeden weiterführenden Beitrag zu deiser Thematik!