Kann man als Arbeitsloser von der AOK zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln?

Ich bin seit fast einem Jahr arbeitslos und bei der AOK versichert. Ich möchte aber lieber zu einer anderen Kasse wechseln, die in meinem Fall Leistungen übernimmt, die von der AOK nicht gezahlt werden. Ist das problemlos möglich oder muß ich als Arbeitsloser in der AOK bleiben. Wer kennt sich damit aus und könnte mir dazu Infos geben? Danke vielmals. Gruß, Miles

Antworten (4)

Als gesetzlich pflichtversichertes Mitglied kann man auch während der Zeit der Arbeitslosigkeit die Krankenkasse wechseln.

Krankenkassenwechsel

Auch in der Zeit der Arbeitslosigkeit ist es möglich, die gesetzliche Krankenkasse ohne Probleme zu wechseln. Ein Wechsel der Krankenkasse muss unverzüglich der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden.

Hallo Miles, hallo Kermit

Weder ein Arbeitgeber, noch eine Agentur für Arbeit müssen einem Krankenkassenwechsel zustimmen. Sobald man keiner Bindungswirkung mehr unterliegt(wie z.B. die ersten 18 Monate nach Beginn einer Mitgliedschaft) kann man frei die Kasse wechseln. Ein Arbeitgeber und auch die Agentur für Arbeit müssen dies so hinnehmen.

Moderator
Hallo Miles!

Nein, so einfach geht das nicht. Du bist von deinem "Arbeitgeber" bei der Krankenkasse angemeldet worden. Dein derzeitiger Arbeitgeber ist wohl die Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Mit denen müsstest du das zunächst abklären.

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