Kann man den Befundbericht nach einer Reha vor der Weiterleitung an die Kasse einsehen?
Ich stehe kurz vor dem Ende einer Reha-Maßnahme (Bourn out) und bin mit dem Erfolg nicht zufrieden. Der ärztliche Befundbericht wird jetzt wohl verfaßt. Ich würde diesen gerne vorher einsehen. Habe ich darauf einen rechtlichen Anspruch und könnte ich eine Kopie verlangen, was meint ihr? Bin dankbar für euere Beiträge. Gruß, Nuschl