Kindergeld bei der schwangerschaft erziehungsgeld und andere mittel und wege :)

Abend,
folgendes:

meine freundin (19 Jahre) ist in der lehre verdient 400 euro und ist schwanger im moment wohnt sie noch zu hause möchte aber unbedingt ausziehen ihre eltern bekommen für sie noch kindergeld. steht das ihr von rechtswegen dann zu wenn sie auszieht? wie ist es mit erziehungsgeld und kindergelt für das neugeborene und hab da auch noch was von elterngeld gelesen von 67% des alten gehalts.. hmmm viele fragen und ich hoffe das man mir hier weiter helfen kann...
vielen dank im vorraus
kai

Antworten (1)
Interpunktion

Deine fehlende interpunktion macht es einem nicht leichter, das von dir geschriebene zu lesen.

prinzipiell gilt, dass kg bis 25 gezahlt werden kann, das ausbildungsgeld sollte zusammen mit anderen evtl. vorhandenen einkünften den grenzbetrag von 7680 euro nicht überschreiten. sind die 400 euro alles, was dein mädel bekommt, ist alles ok.
wenn die eltern keinen unterhalt zahlen, kann das kg abgezweigt werden. dann erhält es dein mädel.
wenn ihr zusammen wohnt, bildet ihr eine gemeinsame bedarfsgemeinschaft. wenn ihr das bei der familienkasse der bundesarbeitsagentur zu beantragende kindergeld beantragt, wird geprüft inwiefern du für deine kleine familie aufkommen kannst und dann auch musst.
während der elternzeit besteht m.e. kein anspruch auf kg. nur während des mutterschutzes.
wird die ausbildung aufgrund der in anspruch genommenen elternzeit verlängert, kann während der verlängerungsphase kg anspruch bestehen.

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