Kindergeld im EU-Ausland
Frage, wer weiss hier weiter:
Nach Informationen hat die EU eine Verordnung erlassen, im speziellen Fall für Deutsches Recht, das auch das deutsche Kindergeld bezahlt werden muss, auch in dem Fall, wenn ein Deutscher mit seiner Familie nicht in Deutschland lebt, sondern in einem EU-Mitgliedsland nach dem Schengener Abkommen.
Es sei nach dem Niederlassungsrecht-freiheit die jedem deutschen zusteht nach dem Abkommen, frei gestellt wo er in der EU lebe, danach düfen keine Nachteile entstehen.
Es sei deshalb für die Zahlungen unereblich, wo ein Bürger lebe, der Staat sowie die Versicherung entbehrt dies nicht der Leistung. In diesem Fall muesste Deutschland auch das Kindergeld bezahlen, obwohl man in einem Eu-Land lebt, dort offiziel angemeldet ist, seinen Lebensmittelpunkt und Einkommen hat, d.h. man hat die 0-Setzung des deutschen Finanzamtes.
Vater und Kind sind Deutsch
Wer hat davon Kenntnis ?
Freue mich über jede Antwort.