Kindergeld minijob

Hallo,

ich bin verheiratet. Meine Frau erhält noch Kindergeld und wartet auf einen Studienplatz. Sie hat also kein anderes Einkommen.

Ich selbst bin Student und habe einen Job und verdiene knapp unter dem Grenzbetrag 8004€ im Jahr.

Meine frau möchte jetzt ein minjob beginnen und würde dort konstant 260€ verdienen. Zählt das als einkommen?

Und meine zweite frage, wenn sie mit dem studium beginnen sollte, zählt bafög als einkommen?

Antworten (3)
Verheiratet

Da ihr verheiratet seit, gilt beim Kindergeld weiterhin eine Einkommensgrenze.
Sowohl Minijob, als auch BAföG gelten als Einkommen deiner Frau.

Sicher?

Sicher? Ich habe am fr. Mit der familienkasse tele und sie meinte dass alles als einkommen zählt, weil wir verheiratet sind.

Weder Bafög nach Minijobs gelten als Einkommen. So lange sie bei einem 400-Euro Job (also Minijob) bleibt, bekommt sie keine Abzüge beim Kindergeld und muss dafür auch keine Abgaben leisten.

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