Kindergeld nach 2 Jahren zurückzahlen?!

Schönen guten Abend liebes Forum!
Meine Mutter hat mich heute ziemlich verzweifelt angerufen, weil sie einen Brief von der Kindergeldkasse bekommen hat. Die wollen auf einmal ca. 5000€ von uns zurück... angeblich hätte ich diese zu Unrecht bekommen. Zu den Fakten:
ich habe von 08/2006 bis 08/2009 eine schulische Ausbildung zur MTLA gemacht, d.h. ich habe keinerlei Ausbildungsvergütung bekommen, nur Bafög und Kindergeld. Seit 10/2009 habe ich eine feste Arbeitsstelle. Im Brief wird nun gesagt, dass ich seit 08/2007 zu Unrecht Kindergeld bezogen hätte?! Aber da war ich doch mitten in der Ausbildung und meine Mutter hat noch ein Schreiben, in dem steht, dass der neue Antrag für 08/2007 bewilligt wurde. Ich musste ja jedes Jahr einen neuen Bescheid meiner Schule vorlegen, dass ich diese weiterhin besuche... Ende 2009 kam dann noch ein Schreiben, dass die Kindergeldzahlung 11/2009 eingestellt wird, da das Ausbildungsverhältnis endet, falls weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld besteht, solle ich mich melden um diesen geltend zu machen... Auf das Schreiben hin habe ich nichts unternommen, da ich ja fest angestellt bin.

a) Wieso habe ich (lt. Kindergeldkasse) im 1. Ausbilungsjahr das Geld bekommen, aber dann im 2. und 3. Jahr auf einmal zu Unrecht?!
b) Warum melden die sich erst 2Jahre später?!
c) Liegt viell. irgendeine Verwechslung vor?!
d) Wo ist die Logik?! :-)

Vielen Dank für alle Antworten, bin über alles froh!!!

Antworten (3)
Fehlende Mitwirkung

"Ende 2009 kam dann noch ein Schreiben, dass die Kindergeldzahlung 11/2009 eingestellt wird, da das Ausbildungsverhältnis endet, falls weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld besteht, solle ich mich melden um diesen geltend zu machen... Auf das Schreiben hin habe ich nichts unternommen, da ich ja fest angestellt bin."

Dieses Schreiben unbedingt nochmal lesen. Offensichtlich wollte die Familienkasse Unterlagen, die ihr nicht eingereicht habt. Auf fehlende Mitwirkung seitens des Berechtigten, reagiert die Familienkasse mit einer Aufhebung.

Dann kommt es darauf an, ob das jetzige Schreiben erst die Anhörung oder schon die Aufhebung ist. Ist dies schon der Aufhebungsbescheid dürfte ihr auf keinen Fall die Einspruchsfrist (1 Monat) verpassen.

Wichtig!!

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen! Und eben nachfragen, wieso das unrechtmäßig sein soll.

Nachweis fehlen

Hi,
ich vermute die Familienkasse hat keinen Nachweis über das Ende der Ausbildung von Dir vorliegen. Das von Dir zitierte Abschlußschreiben, enthält m.E. als Zusatz : Das Ende der bisherigen Ausbildung ist nachzuweisen.
Da dieser nicht vorliegt, wird eine Anhörung durchgeführt.
Also Nachweisen wann die Ausbildung tatsächlich beendet wurde und gut ist.
Gruß
Barolo

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