Kindergeld neu beantragt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich der Neuregelung zum Kindergeld.
Nach der Rechtsänderung 2012 habe ich nun wieder Kindergeld beantragt.
Zuvor hatte ich bis einschließlich Juli 2010 Kindergeld bekommen, da ich von September 2007 bis August 2010 eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten absolviert habe und mit dieser Ausbildung nicht über die Einkommensgrenze kam. Da ich ab September 2010 ein Studium bei der Bundesagentur für Arbeit begonnen habe (Einkommen während des Studiums 1.470€), hatte ich damals absichtlich das Kindergeld nur bis Juli 2010 beantragt und bezogen, da ich wusste, dass ich ab September über der Einkommensgrenze liege.
Da nun die Rechtsänderung eingetreten ist und die Einkommensgrenze weg fällt, habe ich nun ab 2012 wieder Kindergeld beantragt (ich bin immernoch im Studium bei der Bundesagentur für Arbeit mit Einkommen in Höhe von 1.470 monatlich). Nun möchte die Kindergeldstelle meines Vaters einen Einkommensnachweis für den Zeitraum 2010-2012 mit dem Hinweise, dass mein Kindergeldanspruch für 2010 neu rückwirkend geprüft werden muss.
Deshalb bin ich nun etwas verwirrt. Warum wird das Jahr 2010 neu geprüft? Ich habe ja mit Absicht nur bis zum Ende meiner Ausbildung Kindergeld beantragt und bezogen, da ich ab September 2010 über der Einkommensgrenze gelegen habe. Was kann nun konkret passieren, was sind die Rechtsfolgen, wenn ich nun meinen Antrag aufrecht erhalte und mein Einkommen für 2010 darlege. Werden die Zeiträume des Kindergeldbezugs und die Zeiträume des Nichtbezuges zusammengerechnet und daran die Bedürftigkeit gemessen? Das würde mich sehr verwundern, weil ich für den Zeitraum ja gar kein Kindergeld beantragt habe.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp BN