Kindergeld neu beantragt

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezüglich der Neuregelung zum Kindergeld.
Nach der Rechtsänderung 2012 habe ich nun wieder Kindergeld beantragt.

Zuvor hatte ich bis einschließlich Juli 2010 Kindergeld bekommen, da ich von September 2007 bis August 2010 eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten absolviert habe und mit dieser Ausbildung nicht über die Einkommensgrenze kam. Da ich ab September 2010 ein Studium bei der Bundesagentur für Arbeit begonnen habe (Einkommen während des Studiums 1.470€), hatte ich damals absichtlich das Kindergeld nur bis Juli 2010 beantragt und bezogen, da ich wusste, dass ich ab September über der Einkommensgrenze liege.

Da nun die Rechtsänderung eingetreten ist und die Einkommensgrenze weg fällt, habe ich nun ab 2012 wieder Kindergeld beantragt (ich bin immernoch im Studium bei der Bundesagentur für Arbeit mit Einkommen in Höhe von 1.470 monatlich). Nun möchte die Kindergeldstelle meines Vaters einen Einkommensnachweis für den Zeitraum 2010-2012 mit dem Hinweise, dass mein Kindergeldanspruch für 2010 neu rückwirkend geprüft werden muss.

Deshalb bin ich nun etwas verwirrt. Warum wird das Jahr 2010 neu geprüft? Ich habe ja mit Absicht nur bis zum Ende meiner Ausbildung Kindergeld beantragt und bezogen, da ich ab September 2010 über der Einkommensgrenze gelegen habe. Was kann nun konkret passieren, was sind die Rechtsfolgen, wenn ich nun meinen Antrag aufrecht erhalte und mein Einkommen für 2010 darlege. Werden die Zeiträume des Kindergeldbezugs und die Zeiträume des Nichtbezuges zusammengerechnet und daran die Bedürftigkeit gemessen? Das würde mich sehr verwundern, weil ich für den Zeitraum ja gar kein Kindergeld beantragt habe.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp BN

Antworten (3)
Moderator
@Gast

Kompetente Antwort! Super!

2010 evtl. zurückzahlen

Beim Kindergeld galt bis 2011 das Jahresprinzip. Die Familienkasse prüft, für welche Zeiträume im Kalenderjahr dem Grunde nach Anspruch auf Kindergeld besteht und danach, ob der Grenzbetrag unterschritten ist.
Eine Begrenzung des Kindergeldantrages auf einzelne Monate war nicht möglich.
Erst seit 2012 gilt beim Kindergeld das Monatsprinzip.

2010 warst du von Januar bis Juli und von September bis Dezember in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG). August war eine Übergangszeit nach § 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG.

Was passieren kann: Wenn du 2010 über den Grenzbetrag lagst, müsst ihr das Kindergeld für den Zeitraum Januar bis Juli zurückzahlen.
Ob vielleicht noch was kommt, wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht (ihr hättet die weitere Ausbildung und das Einkommen mitteilen müssen), kann man so nicht beurteilen.

Den Antrag jetzt zurückziehen, wird nichts bringen, da die Familienkasse davon unabhängig an der Prüfung 2010 festhalten wird.

Moderator
Hallo Philipp!

Also ich nehme an, dass die das zu deine Gunsten prüfen wollen, denn du hast ja angegeben, dass du seit 2010 im Studium bist und damit Kindergeldberechtigt wärst, sofern das Einkommen nicht zu hoch gewesen wäre. Das weißt du, dass das Einkommen zu hoch war, aber die Famileinkasse weiß nicht, dass du das weißt. Und deshalb wollen die das prüfen, ob dir nich da auch Kindergeld zugestanden hätte. Ich glaube, dass das keine negativen Auswirkungen auf deinen KG-Bezug hat.

Aber du machst doch ein Studium bei der BA - kannst du dich da nicht mal erkundigen, denn die Familienkasse ist da ja angegliedert, es müsste da ja eher Fachleute geben.

Viele Grüße
Kermit

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