Kindergeld trotz keinen Antritt als Au Pair

Hallo, ich bzw. meine Schwester hat ein Problem, mit der Familienkasse. Und zwar hat sie im Juni ihr Abitur gemacht und hatte im Oktober vor für ein Jahr als Au Pair im Ausland zu arbeiten. Da sie keine Familie bekommen hat, ist sie nun ein Jahr zu Hause. Beim Arbeitsamt ist sie auch wohl erst seit Oktober gemeldet. Für den Zeitraum dazwischen will die Familienkasse kein Kindergeld zahlen. Ist das rechtens? Lg Julia

Antworten (2)
Ausbildungsplatzsuchend

Für den Zeitraum zwischen Abitur und Meldung bei der Agentur für Arbeit (arbeitsuchend? ausbildungsplatzsuchend?) besteht nur Anspruch auf Kindergeld, wenn deine Schwester nachweislich Ausbildungsplatzsuchend war. Als Nachweis kommen insbesondere folgende Unterlagen in Betracht:
- schriftliche Bewerbungen unmittelbar an Ausbildungsstellen sowie deren Zwischennachricht oder Ablehnung,
- die schriftliche Bewerbung bei der SfH (vormals ZVS),
- die schriftliche Zusage einer Ausbildungsstelle.

Das Warten auf eine AuPair-Zusage, erfüllt nicht den Tatbestand "ausbildungsplatzsuchend".
Für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses hat man nur Anspruch auf Kindergeld, wenn der Aufenthalt von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht in einer Fremdsprache begleitet wird (vgl. BFH vom 9.6.1999 – BStBl II S. 701 und S. 710 und vom 19.2.2002 – BStBl II S. 469).

Wer hat euch das denn gesagt? Du kannst dich bei einem Rechtsanwalt erkundigen, deren Rat ihr von der gesetzlichen KV in den Leistungen innehabt. Sollte das nicht rechtens sein, könnt ihr bestimmt Nachzahlungen erhalten.

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