Kindergeldanspruch bei Hartz4

Hallo,

ich habe mal eine frage, ich bin 23 und schwanger. habe eine ausbildung gemacht und danach fachabi, das ich aber jetzt abbrechen musste aus gesundheitlichen gründen wegen der schwangerschaft was auch von meiner ärztin bescheinigt wurde. die frage ist bin ich noch kindergeld berechtigt da ich jetzt hatz4 empfangen werde? bzw kann ich mich ausbildungssuchend melden wenn ich schon eine ausbildung gemacht habe? und dann auch wieder kindergeld beantragen?

ich bitte um schnelle antwort, danke

Antworten (2)
Kindergeldanspruch bei hartz4

Ok, hilft mir schon mal weiter.
vielen dank.

Kindergeld

Zur Berufsausbildung zählen auch Unterbrechungszeiten wegen Mutterschaft, nicht dagegen Unterbrechungszeiten wegen Kindesbetreuung (BFH vom 15.7.2003 – BStBl II S. 848). Bei einer Unterbrechung der Ausbildung wegen Schwangerschaft ist die werdende Mutter während der Schutzfristen nach §§ 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 MuSchG und der Zeiten außerhalb der Schutzfristen, in denen bei Fortführung der Ausbildung nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet wären (§ 3 Abs. 1 MuSchG), zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildung zählt auch die Zeit nach Ablauf der Schutzfristen bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Fortsetzung der Ausbildung, wenn der Berechtigte den Willen des Kindes glaubhaft macht, die Ausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt fortzusetzen.

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