Kittel bei der Arbeit tragen, darf meine Chefin das verlangen?

Darf meine Chefin verlangen das ich bei der Arbeit einen Kittel trage

Antworten (7)
Kittel im Büro?

Meine Frau arbeitet als Sekretärin in einem großen Unternehmen. Als sie sich bei einigen nicht typischen Büroarbeiten mal kurzzeitig einen Kittel angezogen hat, hat ihr der Chef sofort mit Kündigung gedroht, denn eine Sekretärin im Kittel das ist ein absolutes No-Go.

Bürokleidung

Ich verstehe die Frage von Johanna nicht - was stört sie am Tragen eines Kittels? Wenn meine (Büro-)Mitarbeiterin "administrative" Aufgaben zu erledigen hat (Staubsaugen, wischen, Geschirr abwaschen (Geschirrspüler lohnt sich nicht) usw. trägt sie (über ihrem Rock / Bluse) auch einen Kittel.. . Da gab es nur kurz anfänglich eine Diskussion. sie hat sich schnell daran gewöhnt.. .

Alles klar

Gut dann bleibt mir nichts anderes übrig als den Kittel zu tragen.

Hallo Johanna

Ich habe mit keinem Wort einen Lebensmittelbetrieb erwähnt sondern nur die allgemeine Rechtsaufassung zu vorgeschriebener Arbeitskleidung aufgezeigt.
Weitere Erklärungen hat "Gast" bereits abgegeben, denen ich mich nur anschließen kann.

Liebe Grüße
Klausi

Arbeitskleidung

Die Vorschrift, Arbeitskleidung zu tragen, ist generell zulässig. Das Interesse des Chefs an einem einheitlichen Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter wiege schwerer als das Interesse des Mitarbeiters, sich individuell zu kleiden.

Das betrifft nicht nur die Lebensmittelbranche. Schau dich z.b. mal im medizinischen Bereich (Arztpraxis, Apotheke usw.) oder Hotels um.

Hallo klausi

Ich arbeite aber in keinem lebensmittelbetrieb

Hallo Johanna

Jeder Chef darf seinen Mitarbeitern eine einheitliche Arbeitskleidung vorschreiben.
Bei vielen Tätigkeiten, insbesondere bei schmutzigen oder gefährlichen, oder bei Arbeiten mit Gefahrstoffen, wird diese dem Arbeitgeber von den Berufsgenossenschaften sogar zwingend vorgegeben.
Unabhängig davon ist das Tragen von gewünschter Arbeitskleidung Pflicht. Ist Arbeitskleidung vorgeschrieben, darf der AG dich nicht ohne gar nicht beschäftigen. Der erste Weg bei einem Verstoß wäre eine Abmahnung.
Aber, wenn der AG Arbeitskleidung vorschreibt ist er auch in der Pflicht diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen!

Noch schöne restliche Feiertage
liebe Grüße
Klausi

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