Wer muss die neue Arbeitskleidung zahlen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, wobei ich die Antwort schon erahne, aber trotzdem muss ich diese Frage stellen.

Wir wollen von unseren Vorgesetzten neue Arbeitsbekleidung, aber leider ist er immer noch der Ansicht, dass wir keine neuen brauchen. Das ist ein Witz. Er möchte nur sparen. Das kann ich auch verstehen, aber doch nicht auf unsere Kosten oder? Unsere Arbeitskleidung ist sehr ausgenutzt und wir brauchen dringend neue.
Eines morgens haben wir ihn dazu gebracht und wir sollten neue raussuchen und ihm eine Liste geben.
Das ist schon wieder 2 Monate her und wir haben keine Lust mehr zu warten. Was müssen wir jetzt machen? Wie sollten wir am besten geschickt vorgehen? Rumschreien und streiten würde keinen weiterbringen.
Ich brauche eine sehr gute und einfache Lösung. Wegen sowas kann man auch nicht kündigen. Die wirtschaftliche Lage in Europa und Deutschland ist bekannt.
Danke für eure Tipps.

Antworten (2)
Arbeitskleidung oder Schutzkleidung?

Um was für Arbeitskleidung geht es?
Man muss zwischen Schutzbekleidung, die insbesondere bei gefährlichen Tätigkeiten getragen werden und der normalen Arbeitskleidung für ein einheitliches Erscheinungsbild, unterscheiden.

Der Arbeitgeber muss dem Angestellten zwingend notwendige (gesetzlich vorgeschriebene) Schutzkleidung kostenlos zur Verfügung zu stellen, wobei der Betrieb Eigentümer dieser Sachen bleibt (§ 618 BGB/§ 3 ArbSchG).

Besteht keine gesetzliche Verpflichtung, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarung Vereinbarungen über die Arbeitskleidung treffen, die dann der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zu tragen hat.

Soweit es anderen Vereinbarungen nicht widerspricht, ist es grundsätzlich auch zulässig, dass der Arbeitnehmer zur Kostenbeteiligung für die Berufs- und Arbeitskleidung verpflichtet wird oder diese sogar selbst übernehmen muss.
Hier gilt: Kleidung, die der Arbeitnehmer aus reinem Eigeninteresse trägt, um seine „Privat„-Kleidung zu schonen, muss er grundsätzlich selbst finanzieren.

Schreibt der Arbeitgeber widerrum eine bestimmte Dienstkleidung vor, kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer sich anteilig an den Kosten beteiligt, wenn die Kleidung auch außerhalb der Arbeitszeit getragen werden kann.

Allerdings darf der Arbeitnehmer durch die Kosten für die Arbeitskleidung nicht unbillig benachteiligt werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn sein finanzieller Aufwand für die Arbeitskleidung in einem krassen Missverhältnis zu seinem Gehalt steht (BAG Urteil v. 12.02.2009, Az. AZR 676/07).

Leuchteturm

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