Mieterbeteiligung bei Kleinstreparaturen
Sehr geehrte Damen und Herren,
neulich fiel eine Wasserhahnreparatur bei mir an. Nachdem diese von Handwerkern durchgeführt wurde, eröffnete mir mein Vermieter, dass ich bei Kleinstreparaturen zu 50% beteiligt werden kann, lt. Mietvertrag. Ist dies rechtens??
Mit freundlichen Grüßen AndreasWelzel