Mieterbeteiligung bei Kleinstreparaturen

Sehr geehrte Damen und Herren,

neulich fiel eine Wasserhahnreparatur bei mir an. Nachdem diese von Handwerkern durchgeführt wurde, eröffnete mir mein Vermieter, dass ich bei Kleinstreparaturen zu 50% beteiligt werden kann, lt. Mietvertrag. Ist dies rechtens??

Mit freundlichen Grüßen AndreasWelzel

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Wasserhahnreparatur

Hollo, nach BGH-Urteil sind alle Zusatzklausel hinfällig und somit darf er die 50% beteiligung nicht erheben.

Hausmeister

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