Müssen Geschlechtskrankheiten wie HPV generell beim Abschluss einer PKV angegeben werden?

Leider habe ich eine Geschlechtskrankheit (HPV) und frage mich, ob man Geschlechtskrankheiten grundsätzlich beim Abschluss angeben muss und wenn ja, würde das dann ausgeklammert (also nichts bezahlt im Krankheitsfall) oder mit welcher Beitragssteigerung müsste gerechnet werden?

Antworten (1)
Privat Krankenversicherungen PKV

Bei Abschließen einer PKV sollte man immer alle Krankheiten angeben, die akut sind oder behandelt worden. Es kann sonst zum Ausschluss aus der privaten Krankenkasse kommen, das sollte man nicht riskieren. Mit einem Zuschlag im finanziellen Beitragsbereich ist zu rechnen.

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