Muss der Vermieter für Rolläden sorgen?

Ich hab im Moment eine kleine Auseinandersetzung mit meinem Vermieter. An meinen Fenstern sind keine Rollläden dran, was mich sehr stört, weil ewig Licht ins Schlafzimmer fällt. Ich bin der Meinung, dass der Vermieter dafür sorgen muss. Er ist der Meinung, dass ich mir ja auch so Rollos vors Fenster hängen könnte. Für mich ist das ein Mietminderungsgrund. Ich würd gern mal eure Meinung dazu hören.

Antworten (3)
Probier's mal

Die einfachtse Lösung ist: Bringen Sie undurchsichtige Gardien an und ziehen diese zu.

Rollos

Hallo,
du hast die Wohnung so gemietet, wie du sie besichtigt hast. Versteckte Mängel oder nachträgliche Verschlechterung der Mietsache ist nicht gegeben. Wieso verlangst du nachträglich noch Einbauten, die nicht Gegenstand deines Mietobjektes sind? Morgen fällt dir bei Sommerhitze ein, dass die Wohnung keine Klimaanlage hat... Das ist zwar überspitzt, soll dir aber die Sachlage verdeutlichen. Der Vermieter wird in der Regel den Einbau von Jalousien erlauben, aber er kann auch die Bedingung dabei stellen, dass nach Auszug der Urzustand wieder hergestellt wird. D.h. für evtl. Beschädigungen der Fenster kommt der Mieter auf. Also Montagen nie am Fensterkorpus selber! Ich würde evtl. mit dem Vermieter sprechen und mit ihm eine Lösung finden, die ihm gefällt und evtl. in die Mietsache übernommen wird. Kann, muß aber nicht so gemacht werden.

Howdy Lildee!

Leider bin ich keine Juristin, jedoch verhält sich die Sachlage gemäß meiner diesbezüglich recht bescheidenen Rechtskenntnisse so, dass der Vermieter dir keine Rollos montieren muss, allerdings dem Mieter auch nicht verbieten darf, geeignete Sonnenschutzmaßnahmen einzuleiten, so lang die Mietsache (Wohnung) dadurch nicht das äußere Gesamterscheinungsbild des Gebäudes nachhaltig nachteilig beeinträchtigt, sowie auch keinen erheblichen Eingriff in die Mietsache sowie Statik bedeuten, sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich seitens des Vermieters gegenteilige Vereinbarungen, respektive Pflichten, für den Mieter vereinbart wurden.

Im Klartext: Rollos, Jalousetten sind dem Mieter zu genehmigen.

Aber sicher kann dir dabei in einem Mieterverein jemand kompetente Auskunft erteilen.


Das Mietrechtslexikon kannst Du auch online einsehen. Eventuell hilft dir das ja schon weiter. Musst nur mal'n bischen googl'n, z. B. unter unter Mietrecht+online ...

Viel Erfolg und l. G. by Colleen

Antwort schreiben

Du schreibst diese Antwort nur als Gast. Melde dich an, wenn du bereits ein Profil hast oder werde jetzt Mitglied der paradisi-Community: Kostenlos registrieren

Mehr Beiträge zum Thema