Muss ich bei neuem Mietvertrag Schwangerschaft angeben?

Ich mein ich finde das das niemanden was angeht. Aber wie ist das mit der rechtlichen Situation? kann mir das einer heir sagen?

Antworten (1)
Mietrecht

Getrost falsche Angaben machen können Wohnungsinteressenten, wenn sie nach ihrem Kinderwunsch gefragt werden. „Auch die Frage nach einer Schwangerschaft muss ich nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantworten“, sagte Wüstefeld. Der Mieterbund-Experte rät aber davon ab, einzelne Fragen nicht zu beantworten. Stellt der Vermieter auf der Selbstauskunft eine Frage, wolle er dann auch eine bestimmte Antwort darauf hören. Wenn man gar nicht auf die Fragen des Hauseigentümers antwortet kann man ziemlich sicher sein, die gewünschte Wohnung dann auch nicht zu bekommen.

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