Muss ich das Rezept vom Arzt schon beim Probetragen aushändigen?
Ich bin zu KIND-Hörgeräteakustik gegangen, um Hörgeräte für die Erstversorgung zu testen.
Nun will die Hörakustikerin das Rezept (Verordung) vom HNO-Arzt beim ersten Anpassen der Hörgeräte haben, um die Testung bei der Krankenkasse anzuzeigen.
Ist das so üblich, muss ich das Rezept (die Verordnung) abgeben?
Ich will aber noch einen 2. Hörakustiker konsultieren und dann entscheiden, wo ich meine Hörgeräte kaufen werde.
Wer hat schon Erfahrung damit und kann mir einen Tipp geben?
MfG
Mausimv