Muß ich die Kosten übernehmen, wenn ich einen Krankenwagen gerufen habe?

Guten Morgen! Letzte Nacht bekam meine Frau heftige Bauchschmerzen. Die Schmerzen waren so schlimm, daß ich einen Krankenwagen rufen mußte. Meine Frau wurde dann ins Krankenhaus gebracht. Es wurde ihr sofort der Blinddarm entfernt. Gott sei Dank geht es ihr jetzt besser. Aber wie ist das mit den Kosten für den Krankenwagen? Werde ich eine Rechnung bekommen, oder muß ich ihn nicht selbst bezahlen? Weiss das jemand von euch und könnte mir sagen, wie sich das verhält? Vielen Dank! Gruß Tomy33

Antworten (3)

Wenn es sich um einen akuten Fall handelt, muss man nichts bezahlen. Die anteilen 10, 00 Euro sind allerdings fällig. Aber da bekommt man von der Krankenkasse eine Rechnung gestellt und muss den Betrag dann auch überweisen.

Wenn man einen Krankenwagen ruft, sind in der Regel keine Folgekosten zu erwarten. Manche Krankenkassen rechnen einen Anteil von 10, 00 Euro mit dem pflichtversicherten Versicherten ab. Aber das kann man sicher auch vertreten.

Bei Privatversicherten sieht das etwas anders aus, da kommt dann eine volle Rechung und die muss bei der Kasse eingereicht werden.

Muss gezahlt werden?

Ein ganz klares jein, die Rechnung dürften Sie erhalten, zahlen muss aber die Krankenkasse.

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