Mutter verbietet den Kontakt zur Freundin

Hallo ich habe da eine Frage bezüglich des Umgangsrechts. Ich bin 29 und meine Freundin 16. Ihre Mutter verbietet uns den Kontakt und droht mir mit einer Anzeige, ohne Begründung oder eines Vorfalls. Ich habe bereits versucht ein Gespräch zu ersuchen aber erfolglos. Aufgrund dessen habe ich ihr per Whatsapp meine Absichten gegenüber ihrer Tochter geschrieben und was sie mir bedeutet in der Hoffnung sie würde uns ein Chance geben, aber das war ohne Wirkung. Als Reaktion kam da nur das für sie das Thema gegessen ist und ich weder etwas tun noch sagen kann um sie davon zu überzeugen das ich ihrerer Tochter nichts Böses möchte oder dergleichen. Meine Frage ist jetzt, kann sie mich anzeigen , bzw rechtliche Schritte gegen mich einleiten, sollten wir weiterhin den Kontakt halten?

Antworten (6)

Danke für die Antwort. Mittlerweile habe ich mich nochmal dirket bei einem Anwalt für Familienrecht erkundigt und er meinte, Sie könne mich zwar Anzeigen aber das würde ins leere laufen und ich bräuchte mir da keine Sorgen machen. Somit hat sich meine Frage erledigt. Danke nochmal

Gerne würde ich dir antworten, es klingt als habe sie wenig Möglichkeiten da Einfluss zu nehmen aber ja genau immer dieses aber.

Sollte sie wirklich dein KFZ-Kennzeichen haben kann sie Anzeige wegen Falschparken oder fahren über eine rote Ampel erstatten, auch wenn es nicht stimmt den Ärger hast du.

Sie kann behaupten ihre Tochter sei missbraucht worden und müsse sich auf Sylt oder so erholen, bis dahin erhältst du einen Anhörungsbohen oder wirst zum Sachverhalt befragt.

Solltet Ihr mal Kinder haben hat sie die Möglichkeit dem Jugendamt mitzuteilen, sie habe Kenntnis davon erlangt deine Freundin oder du Ihr seid mit dem Nachwuchs überfordert.

Natürlich kannst du sie wegen falschbeschuldigung auf Unterlassung beklagen.
Immer erst hinterher, sie kann dann ihren Schwager oder die Nachbarin einspannen.

Das kann soweit gehen das sie ihre Tochter vollständig enterbt, damit kommt sie nicht durch aber davor muss deine Freundin den juristischen Weg beschreiten.

Insgesamt kann sich das zur "never-ending-Story" entwickeln.

Es kann!

Ich kann nicht hingehen und sagen du hast recht alles wird gut.

Hunde die bellen, beißen nicht.

Vielleicht belässt sie es bei Drohungen, wer weiß?

Wir haben seit Mai angefangen miteinander zu schreiben, wobei sie da auf mich zugegangen ist, indem sie mir ihre Nr. gegeben hat ohne das ich danach gefragt hab. Kennengelernt haben wir uns durch ihre Mutter. Als diese im Mai mitbekommen hat das ihr Tochter mit mir schreibt (indem sie ihr das Handy abgenommen hat zum kontrollieren) hat sie mir direkt geschrieben und gesagt, dass sie es nicht tolleriert das ihre Tochter mit den Gedanken beim Chatten mit mir ist und das sie sich auf die Schule usw. konzentrieren soll. Ab da hatten wir erstmal keinen Kontakt, weil ihre Mutter Whatsapp auf dem handy deinstalliert hat. Einige Tage später fand ihre Tochter einen anderen Weg mit mir in Kontankt zu treten und das waren wir dann auch bis wir uns getroffen haben. Beim treffen ist mehr als Küssen nicht passiert, da wir beide uns damit beschäftigt haben was wir aufgrund des Altersunterschieds machen dürfen und was nicht, damit ich mich nicht strafbar mache. Ihre Mutter hat dann rausgefunden das sich ihre Tochter mit mir getroffen hat und hat mir dann nochmal geschrieben, das sie mein Kennzeichen notiert hat und mich anzeigen wird sollte der Kontakt nicht sofort abgebrochen werden. Daraufhin habe ich eben versucht ein Gespräch zu ersuchen aber ohne Erfolg.

Wenn
1.) kein Abhaengigkeitsverhaeltniss besteht
2.) nichts vorgefallen ist was dem Jugenschutz widerspricht unter missbrauch Minderjaehriger, etc faellt
( Aus den Angeaben geht das nur bedingt hervor.)
dann sollte sie wenig Chancen haben euch Probleme zu bereiten.

Wir hatten die meiste Zeit Kontakt über Whatsapp. Eine zwangslage wurde nicht ausgenutzt und Sex hatten wir auch keinen. Wir haben uns zwei mal getroffen und mehr als Küssen ist da nicht passiert. Meine Frage bezieht sich darauf ob ihre Mutter rechtliche Schritte gegen mich einleiten kann wenn ich mit ihr per Whatsapp weiterhin in Kontakt bleibe bzw wir uns dennoch treffen würden. Danke für die Antwort

Das hängt
1.) Davon ab was du unter Kontakt halten verstehst bzw. was bisher vorgefallen ist.

Wenn es
a.) Bisher nur Händchen halten, Küsschen etc. gab kann die Sache als relativ Problemlos angesehen werden es sei den es gilt Punkt zwei.
b.) Ihr hattet Sex, dann ist die Frage kann ein Abhängigkeitsverhältnis oder das Ausnutzen einer Zwangslage durch dich bewiesen werden.
2.)Wenn du in dem Ausbildungsbetrieb, in dem sie gerade mit ihrer Ausbildung begonnen hat, als Geselle arbeitest( vielleicht sogar nach Feierabend die Meisterschule besuchst, etc) damit so etwas wie ein Vorgesetzter bist.
Dann hast du möglicherweise ein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt.
Das wäre strafbar, ja

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