Nachzahlung des Kindergelds aufgrund Ur. d. BVG 05
Guten Tag,
in den letzten zwei Jahren waren meine Einkünfte immer zu hoch für den Bezug von Kindergeld. Aber Aufgrund des Urteils des BVG (das die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet werden dürfen) hätte ich rein rechnerisch Kindergeld bekommen. Nun ist die Frage, kann ich Kindergeld für die vergangenen Jahre beantragen obwohl ich in diesen Jahren keinen Antrag gestellt habe ????
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Barth