Kindergeld zurückzahlen, wenn Schule doch nicht besucht wird?

Hallo Meine Tochter, 19, arbeitet seit April 2016 in Gleitzeit und ist nun 09.16 für Realschule angemeldet. Kindergeld wird weitergezahlt bis dato. Was ist, wenn sie nun doch keine Schule machen will im September und fest arbeitet, es sich also anders ūberlegt? Muss ich dann von April bis September das Kindergeld zurūckzahlen? Meine Tochter hat nicht selten spontane Umentscheidungen;)) Lg MM

Antworten (2)
Vorsicht

Genau wie Ralf gesagt hat würde ich auch an deiner Stelle bei der Familienkasse nachfragen. Wenn Sie in der Zeit in der Sie Kindergeld erhalten hat, keinen Anspruch darauf hatte, muss es zurückgezahlt werden.

Da würde ich vorsichtshalber bei der Familienkasse nachfragen. Die geben Auskunft, und du kannst sicher sein und mußt dir keine Sorgen machen bzw. kannst das Geld rechtzeitig für eine eventuelle Rückzahlung zurücklegen.

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