Pflege-Unterhaltsanspruch bei getrennt lebenden Ehepaaren?

Meine Mutter ist leider ein Pflegefall geworden (Stufe 1) und geht ins Pflegeheim (ich kann selber nicht pflegen, weil ich u.a. auch circa 500 KM entfernt wohne und kleine Kinder zu versorgen habe. Meine Eltern leben getrennt und haben auch nur ein geringes Einkommen. Wieviel Unterhalt zur Pflege muß mein Vater zahlen und was bleibt ihm auf jeden Fall noch übrig? Wer kennt sich da aus und könnte mir Infos dazu geben? Danke schon mal vorab. Gruß, Sindy

Antworten (2)

Genau kenne ich mich in diesen Fragen natürlich nicht aus, aber ich denke, wenn die Eltern noch verheiratet sind, dass der Vater dann so viel für die Pflege seiner Frau aufbringen muss, dass ihm nur noch der Pfändungsfreibetrag übrig bleibt. Nagelt mich nicht fest, aber sind das bei Alleinstehenden ca. EUR 1400, 00? Ich weiß es leider nicht. Aber diese und andere Fragen wird einem sicher die Pflegekasse beantworten können.

Pflegeheim

Die Rente deiner Mutter, sowie ihr Pflegegeld ist komplett für die Pflegeheimkosten aufzuwenden.

Vermögen muss ebenfalls für die Pflegekosten aufgewendet werden, bevor das Sozialamt einspringt.
Inweit dein Vater noch etwas von seiner Rente zuzahlen muss, hängt von der Höhe ab.
http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ_15/LSG_Darmstadt_Internet/sub/f80/f8010d37-aefb-f331-79cd-aae2389e4818, , , 11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm

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