Kindesunterhalt exMann

Hi,

mein ex Mann kommt jetzt nach sehr lange Zeit aus dem "Knast" wieder raus.
Aus unser Ehe ist eine Tochter (16J) Entstanden, mein exMann hat seit 12 Jahren kein Kindesunterhalt gezahlt da er in der JVA eingessen hat.
Jetzt möchte ich selbstverständlich die ausstehenden Kindesunterhalt Einforder/Einklagen auch übers Gericht.

Frage: wie viel Jahre im Nachhinein kann ich den Kindesunterhalt im einfordern? und gibt es ein Programm/InternetTool womit die die Zahlungen schon mal im Vorfeld ausrechnen kann.

mit Grüssen aus Duisburg
KerstinS

Antworten (2)

Das versteh ich nicht du musst doch die Jahre schonmal gedacht haben irgendwo unterhalt zu bekommen, er hätte schon vom Hausgeld was bezahlen können und verdienen tun die da in Maßregelverzug auch, ich bin der meinung das du bisschen zu spät anfängst auf geld zu hoffen. wenn du natürlich ein titel hast dann hättest du alles richtig gemacht.aber meinst du nicht auch wenn dein ex ein knacki war das er erstmal ins leben kommen soll da er resozialiesiert ist nach deutschem gesetz und bestimmt erstmal sich orientieren muss. vielleicht will er ja auch jetzt geld bezahlen, hast du denn in den jahren dich da gemeldet oder hat er es versucht mit dem kind eine vater kind beziehung aufzubauen? das ist immer sehr wichtig ob er sich aus der haft bemüht hat, und du hast geblockt zum beispiel dann steht dir auch nichts zu. und ich bin da nur so drauf eingegangen weil nicht alle menschen die knackis waren verbrecher sind und ich will hoffen das er sich bemüht und man ihm eine chance gibt zu zeigen das man sich ändern kann , es aber auch schwer sein kann wenn man entlassen wird und knacki genannt wird oder abgestempelt wird.

Hi,
Unterhalt muss gezahlt werden, wenn der andere sich "in Verzug " befindet.
Wichtig: gibt es eine freiwillig von ihm unterschriebene urkunde oder einen Beschluss vom Gericht, in dem drin steht dass er € ... oder 100% Mindestunterhalt zahlten muss? wenn ja, kann man den Rückstand entsprechend ausrechnen und nach einer erfolglosen mahnung versuchen das zu vollstrecken.
wenn kein titel da ist, wirst du ihn vermutlich erst jetzt in verzug setzen können, d.h. 12 Jahre rückwirkend kannst du keinen Unterhalt verlangen
Gruß, R.

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