Nicht alle Pflegeheime
Nicht alle Pflegeheime sind eine Schande, aber viele, wie unzähligen Berichten zu entnehmen ist. Hier ist der angekündigte Berich aus eigener Kenntnis zu dem in der Präambel genannten Zweck der Veröffentlichung:
Alten- und Pflegeheime
Ruhigstellung = Körperverletzung
In 7 ½ Monaten zum Krüppel 'therapiert'
In zunehmendem Maß wird immer wieder von Ruhigstellung in Alten- und Pflegeheimen berichtet, die sehr häufig auf der Verordnung und Verabreichung von Neuroleptika sowie atypische Neuroleptika beruhen; oftmals ohne medizinische Indikation, lediglich um den Pflege- und Betreuungsaufwand zu minimieren.
Überwiegend sind die Betroffenen nicht in der Lage, solche Misshandlungen – um solche handelt es sich nämlich – zu erkennen und/oder abzuwehren. Angehörige, soweit diese Kenntnis von solchen Maßnahmen erlangen, scheuen sich aus den unterschiedlichsten Gründen dagegen vorzugehen. Ebenso die politischen Parteien und Institutionen der Heimaufsicht. So bleiben solche Missstände ungreifbar in der Grauzone und die Betroffenen sind solchen Praktiken hoffnungslos ausgeliefert, wenn nicht hilfsbereite Angehörige und/oder Betreuer solche Praktiken aufdecken und dagegen vorgehen.
Doch diese Praxis ist häufig rechtswidrig, bringt den Pflegenden keineswegs immer die erhoffte Entlastung, und vor allem: Sie schadet den Menschen oft mehr, als dass sie nützt. Von Fachleuten wird der schnelle Griff zum Rezeptblock seit Jahren kritisiert. (siehe http://www.zeit.de/2009/07/N-Neuroleptika)
Meine Bemerkung hierzu: 'Jeder weiß es, keiner tut was.' Aber ich! In meinem dargelegten Fall bestätigt sich die Situation erneut.
Dabei verkenne ich nicht, dass in Notfällen eine Ruhigstellung durchaus begründet sein kann.
Im Interesse einer intensiven Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Politik sowie der institutionellen Heimaufsichten erfolgt dieser detaillierte Bericht:
Weil meine Frau in dieser Hinsicht Betroffene ist, habe ich umfassende Einblicke in eine dieser Praktiken gewonnen, wobei es sich hier wohl um einen außergewöhnlich exessiven Fall handelt. Für die Betrachtung als einen Notfall hat keine Begründung vorgelegen. Lediglich war hier m. E. die Minimierung des Betreuungsaufwandes Anlass für die Misshandlung in der Verordnung und Verabreichung des Neuroleptikum HALDOL sowie des atypischen Neuroleptikum RISPERIDON mit erheblichen psychischen wie physischen Schädigungen.
In gegenseitiger Absprache zwischen mir und meiner Frau war meine Frau ab dem 31.12.2010 Bewohnerin eines als sehr gut und renommiert bezeichneten Alten- und Pflegeheimes mit hauseigener Kapelle in Lüneburg – nachfolgend 'Heim' genannt. Dort besuchte ich meine Frau täglich, ging mit ihr spazieren, unterhielt mich mit ihr und begleitete sie beim Abendbrot, das sie überwiegend selbständig einnahm – wenn auch mit einigem Zeitbedarf.
Etwa im Februar 2011 fragte mich ein Mitarbeiter der Stationsverwaltung des Heimes ob ich damit einverstanden sei, dass die neurologische Betreuung ab dem 01.04.2011 von dem Neurologen, der das Heim betreut, erfolgt. Da die bis dahin bestehende neurologische Betreuung nur kurzzeitig bestand, habe ich dem Wechsel zugestimmt unter einem organisatorischen Gesichtspunkt.
Auf Antrag des Heimes erfolgte dann der Antrag auf Einstufung in die Pflegeklasse III. Dieser Antrag wurde durch den MDK geprüft. Dem Ergebnis entsprechend wurde meine Frau dann ab dem 01.03.2011 höher eingestuft in die Pflegestufe III. Sodann erfolgte im Heim die Umstationierung meiner Frau in die Wohngemeinschaft der dementen Bewohner.
Mit der formellen Übernahme der Betreuung meiner Frau durch den Neurologen, der dieses Heim betreut, begann der aus heutiger Sicht als außergewöhnlich exessiv zu betrachtende Fall, wie er im Folgenden faktisch dargelegt wird:
Zunächst weise ich zum besseren Verständnis darauf hin, dass ich erst durch das Auffinden meiner Frau in einem schockierend, Schlaganfall artigen Zustand Ende Mai/Anfang Juni 2011 im Rollstuhl sitzend, auf Fragwürdigkeiten gestoßen bin. Insbesondere weil mir die Altenpflegerin auf meine Frage zu erklären versuchte, dieses sei kein Schlaganfall, sondern die fortschreitende Erkrankung meiner Frau. Meine Skepsis hinsichtlich dieses Erklärungsversuches veranlasste mich zur Forderung des Medikationsplanes. Nach Einsicht in diesen Medikationsplan fiel mir ein neu verabreichtes Präparat namens RISPERIDON auf. Dieses ließ mich zunächst vermuten, dass der plötzliche Zustand meiner Frau mit der Verabreichung dieses RISPERIDON begründet sein könnte, weil bis dahin keine gravierende Änderung der psychischen wie auch physischen Verfassung meiner Frau bei meinen täglichen Besuchen erkennbar war.
Bis zum 24.06.2011 sammelte ich über verschiedene Wege Informationen hinsichtlich des Präparates RISPERIDON. So erfuhr ich, dass Risperidon ein atypisches Neuroleptikum ist und eingesetzt wird - bei schweren Verhaltensauffälligkeiten - mit evtl. schweren Folgen, die bei deren Erkenntnis die sofortige Information des Arztes und damit die Absetzung dieses Präparates verlangen. So ist mir – wenn auch laienhaft – klar geworden, dass der plötzliche Zustand meiner Frau (Verlust der Mobilität, der sprachlichen Artikulierung sowie der bis dahin bestehenden teilweisen Selbständigkeit bei der Nahrungs- und Getränkeaufnahme und Apathie sowie Erbrechen ähnliche Weinkrämpfe) in der Verabreichung von RISPERIDON begründet sein könnte. Daraufhin rief ich am 24.06.2011 diesen Neurologen an und schilderte ihm diese Symptome. Gleichzeitig wies ich ihn auf meine Auffassung hin, dass diese Symptome auf die mir bekannt gewordenen Wirkungen des Präparates Risperidon zurückzuführen sind. Dieser Neurologe bestätigte mir das dann auch mit den Worten: „Sie haben Recht, ich werde mich sofort darum kümmern und im Heim anrufen.“ Dieses ist jedoch nicht geschehen, wie mir am nächsten Tag auf meine diesbezügliche Frage im Heim mitgeteilt wurde.
Durch den Medikationsplan habe ich auch erst ersehen, dass meiner Frau Risperidon ab dem 08.04.2011 verabreicht wurde, ohne dass ich von diesem Neurologen und/oder dem Heim informiert und auch nicht als vertraglich bestellter vorsorgeberechtigter Ehemann vor der Verordnung hinzugezogen worden bin, um eine solche Medikation zu erörtern. Hinweise auf die möglichen Folgen einer solchen Medikation sind vor dieser Verordnung nicht erfolgt. So auch nicht bis zum 13.07.2011 und auch später nicht.
Infolge des Geschehens 'hinter den Kulissen' habe ich dann ab dem 13.07.2011 täglich Aufzeichnungen als sogenannten Aktenvermerk aufgestellt über die täglichen Geschehnisse und Feststellungen, um die Authentik der Daten in Verbindung mit den dort aufgezeichneten Vorkommnissen und Feststellungen sicherzustellen. Diese Aufzeichnungen liegen u. a. der Staatsanwaltschaft Lüneburg unter dem Aktenzeichen 5105 Js 25957/11 vor als Beweismittel für ein von mir am 18.09.2011 veranlasstes Strafermittlungsverfahren. Nur diese können Grundlage für eine detaillierte Öffentlichkeitsinformation sein.
Dabei handelt es sich um folgende Grunddaten:
08.04.2011: Beginn der Verabreichung von Risperidon 1mg 0-0-1-0 gem. Rezept vom 12.04.2011
11.04.2011 per Fax (Telefonische ärztliche Verordnung) verordnet wurde:
„Risperidon 1mg, Dosierung: 0-0-1/2-0 Tabl;
erstmals zur Visite bei meiner Frau war er jedoch erst am 20.04.2011!
16.04.2011: Sturz meiner Frau im Heim (Info aus der Pflegedokumentation)
20.04.2011: erster Kontakt des Neurologen mir der Patientin
05.05.2011: erneuter Sturz in der Nacht (Info aus der Pflegedokumentation)
05/06 2011: Kenntniserlangung des Ehemannes und Vorsorgebevollmächtigtem wie oben dargelegt
15.06.2011: erneuter Sturz (Info aus der Pflegedokumentation)
24.06.2011 erstes Gespräch überhaupt telefonisch mit diesem Neurologen wie oben dargelegt
15.07.2011: Absetzung des Präparates Risperidon ohne Kenntnisgabe des Weiterbestehens
der Bedarfsmedikation: „...bei Bedarf, starke Unruhe, bekommt sie als Bedarfsmedikation 1 Tabl. Risperidon 1mg/24h
25.07.2011 Sturzereignis der Patientin im Heim
25.07.2011 bis
03.08.2011 Aufenthalt der Patientin im Klinikum Lüneburg
02.08.2011 Aufgrund meiner Frage, welche Medikation meine Frau bekommt,
antwortet der Arzt des Klinikum Lüneburg: „Das was uns das Heim mitgeteilt hat, außerdem noch ein Schmerz- und ein Beruhigungsmittel. Auf meine Frage, ob bei der Medikationsmitteilung des Heimes auch Risperidon dabei war, antwortet dieser Arzt: „Ja, Risperidon war auch dabei.“. Dazu sagte ich ihm, dass Risperidon seit dem15.07.2011 abgesezt ist. Der Arzt darauf: Dieses solle ich mit dem Hausarzt klären; mit Herrn Dr. …, dem Neurologen würde das telefonisch geklärt. So wurde im Entlassungsschreiben des Klinikum Lüneburg
u. a. rezeptiert: Risperidon 1mg 0-0-1-0
03.08.2011: Entlassung der Patientin ins Heim
04.08.2011: Gegenüber dem Urlaubsvertreter der Hausärztin und der persönlichen Bezugsperson im Heim wies ich darauf hin, dass Risperidon doch seit dem 15.07.2011 abgesetzt sei. Daraufhin erfolgte am gleichen Tage
04.08.2011 wieder per Fax eine „Telefonische ärztliche Verordnung“ : Risperidon 0-1-0-0
> 0-1/2-0-0; hierzu wurde dann in der Pflegedokumentation „dokumentiert“:
Dr. ... reduziert am 05.08.2011 auf Wunsch von Herrn Mette die Dauermedikation auf 0, 5 mg pro Tag. Die Bedarfsmedikation bleibt bestehen.
Infolge Urlaubs führte ich am
24.08.2011: Telefongespräch Ehemann Mette/Frau Dr. ... (Hausärztin):
„... dass ich mir die Verabreichung von Risperidon nicht länger ansehe...) Darauf erfolgte die Absetzung der Medikation Risperidon durch den Neurologen noch am gleichen Abend, jedoch wieder nicht die Bedarfsmedikation worüber ich abermals nicht informiert wurde und diesen Umstand erst im Nachhinein erfuhr
29.08.2011: erneuteVerabreichung von Risperidon um 04:00 Uhr morgens aufgrund bestehender Bedarfsmedikation
31.08.2011: erneute Verabreichung von Risperidon lt. Pflegedokumentation jedoch bestritten
02.09.2011: Visite des Neurologen bei meiner Frau in meinem Beisein, Risperidon endgültig abgesetzt
18.09.2011: Antrag auf Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens an die Staatsanwaltschaft Lüneburg wegen Entziehung der Selbstbestimmung,
physischer und psychischer Körperverletzung in Folge... gegen diesen Neurologen und dem Heim bzw. dessen Verantwortliche.
Hinsichtlich der o. a.Stürze
1. Sturz am 16.04.2011. Sturz am 16.04.2011, 12:15 Uhr
2. Sturz am 05.05.2011, Nacht,
3. Sturz am 15.06.2011,
4. Sturz am 25.07.2011, 14:45 Uhr, 1, 12:15 Uhr
ergibt sich die Frage, warum ich als Ehemann und Vorsorgebevollmächtigter über die Stürze, (siehe oben 1. bis 3.) nicht informiert wurde. Der Sturz am 25.07.2011 konnte natürlich nicht verheimlicht werden.
Dieses sind die grundlegenden Fakten in dem noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren.
Am
12.09.2012 habe ich einen erneuten Antrag auf Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens gegen Unbekannt gestellt, weil aus der Einlassung dieses Neurologen folgendes hervorgeht:
Dr. … weist den Vorwurf, er habe Risperidon in der Absicht verordnet, die Patientin „ruhigzustellen“, entschieden zurück. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Frau Mette zum Zeitpunkt der Aufnahme der Behandlung durch Dr. … mit einem neuroleptischen Arzneimittel (Haldol) behandelt wurde; da bei längerfristiger Behandlung mit Haldol weitaus größere Nebenwirkungen zu erwarten waren als mit Risperidon, hat Herr Dr. … daraufhin im wohlverstandenen Interesse der Patientin einen entsprechenden Therapieversuch mit Risperidon begonnen.
Daraus ergibt sich natürlich die Frage, wem nützt ein Therapieversuch, ohne dass in angemessenem Zeitraum das Ergebnis eines solchen - wie behaupteten - Versuchs interessiert? Fakt ist, dass der Neurologe meine Frau erstmals 20.04.2011 gesehen hat, also zwölf Tage nach seiner ersten angeblichen Rezeptierung von Risperidon; dann erst wieder am 15.07.2011, als er im Visitegespäch mir gegenüber erklärt hat, er wolle Risperidon heute absetzen; reservatio mentalis jedoch nicht, dass eine Bedarfsmedikation mit Risperidon bestehen bleibt. In diesem Zusammenhang ist auch die Rezeptierung von Risperidon des Neurologen hinsichtlich seines 'begonnenen Therapieversuchs' bezeichnend:
08.04.2011: 20 Stück Risperidon 1mg
17.05.2011: 50 Stück Risperidon 0, 5 mg + 20 Stück Risperidon 1 mg
14.07.2011: 100 Stück Risperidon 1 mg, abgerechnet wurden 50 Stück Risperidon 1 mg
16.08.2011: 100 Stück Risperidon 1 mg
Bei dieser ungeheuerlichen Menge rezeptierten Risperidon und des Verbrauchs von 50 Stück Risperidon 1 mg in der Zeit vom 14.07.2011 bis zur nächsten Rezeptierung am 16.08.2011 – wenn es denn so auch verabreicht wurde, steht wohl - nicht nur aus laienhafter Sicht - fest, dass eine 74-jährige Patientin nicht versuchsweise therapiert wurde. Insbesondere deshalb nicht versuchsweise, weil Herrn Dr. … das Ergebnis seines behaupteten Versuchs gar nicht interessiert hat. Oder wie kann man das verstehen, wenn er am 20.04.2011 meine Frau erstmalig zur Visite besucht hat; dann erst wieder am 15.07.2011, als dann Risperidon auf meine Forderung abgesetzt wurde, mit der Mentalreservation, dass die Bedarfsmedikation bestehen bleibt.
Von einer Behandlung mit HALDOL zum Zeitpunkt wie o. beschrieben, also auch im Heim, ist mir nichts bekannt; weder wer es verordnet hat, ab wann, in welcher Dosierung, über welchen Zeitraum, auch nicht, wer es verabreicht hat.
Insgesamt gehe ich davon aus, dass zumindest im Fall meiner Frau gegenüber dem Heim wie auch gegenüber Herrn Dr. ... unerlaubte Handlungen zu beklagen sind, weil eine medizinische Indikation nicht Grundlage der Verordnung und Verabreichung von Risperidon sowie auch Haldol (hier ist noch Klärungsbedarf, siehe o.) war, sondern eine der oft beklagten und bekannten 'RUHIGSTELLUNGEN' in Alten- und Pflegeheimen. Nicht zuletzt auch bezeichnend ist im vorliegenden Fall die 'Organisation der Ruhigstellung hinter den Kulissen'. Beantwortet wurde meine Frage nach dem Grund für die Verabreichung von Risperidon am 25.08.2011 - im Anschluss an ein Angehörigengespräch zwischen mir und der persönlichen Bezugsperson meiner Frau im Heim - auf meine Frage, warum meiner Frau überhaupt Risperidon verordnet und verabreicht wurde, nämlich von der Bezugsperson: „Weil Ihre Frau nachts öfter alleine aufgestanden ist.“ Also wurde nach meiner Auffassung Risperidon tatsächlich zur Ruhigstellung und auch tatsächlich erfolgreich eingesetzt. Leider nur zur Entlastung des Heimes schlechthin und mit dem Ergebnis einer gewissen Verkrüppelung. So sehe ich das!
Daher ist es dringend notwendig, die Öffentlichkeit über solche Vorkommnisse zu informieren, weil solche - wahrscheinlich nicht in der außergewöhnlich exessiven Art des vorliegenden Falles – ähnliche Fälle der Ruhigstellung als in Alten- und Pflegeheimen üblich, in vielfältigen Publikationen beschrieben werden und daher schon zum Alltag gehören. Ebenso sind die politischen Parteien wie auch die Heimaufsichten und Ärztekammern über solche, wie den vorliegenden Fall, zu informieren weil davon auszugehen ist, dass - in der Art 'hinter den Kulissen' - alte, ggf. auch demente Menschen – wie im vorliegenden Fall – zu Krüppeln therapiert werden, wie es meiner Frau so ergangen ist. Denn: Bis kurz nach Beginn dieser 'Therapie' konnte ich meine Frau an die Hand nehmen und bis zu eineinhalb Stunden durch die umliegende Geographie schlendern, sie konnte die Stufen zum Heimeingang – zwar unsicher – ersteigen, konnte mich mit ihr unterhalten usw. - wie oben dargelegt. Dieses war Anfang Juni 2011 schlagartig vorbei. Hinzu kam der Sturz am 25.07.2011 infolge unsachgemäßer Sitzplatzierung und vernachlässigter Aufsicht. Rehabilitationsversuche sind bis heute ergebnislos geblieben.
Erst im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlungen habe ich erfahren, dass - bereits vor der Behandlungsaufnahme des Neurologen ab 01.04.2011- ein anderer Arzt meiner Frau im Heim das Neuroleptikum HALDOL verordnet hat. Daher habe ich am 12.09.2012 erneut die Einleitung eines Strafermittlungsverfahren gegen UNBEKANNT beantragt, weil hier ohne Information gegenüber mir als Vorsorgebevollmächtigten eine daher unerlaubte Therapie stattgefunden hat. Ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Lüneburg wurde mir bisher nicht mitgeteilt.
Die hier chronologisch aufgeführten Fakten sowie die objektive Kommentierung hierzu geben dringende Veranlassung zur Alten- und Pflegeheim-Überprüfung durch die Heimaufsicht, nicht nur in diesem Fall.
Dieser Bericht erfolgt mit der Zielrichtung im o. g. Sinne und der Hoffnung, dass sich die Legislative endlich einmal dieser grundsätzlich bekannten fatalenVerhältnisse annimmt.
Walter M.