Haftpflicht bei Sachschaden im Pflegeheim

Wer kommt für Sachschaden im Pflegeheim seitens der Pflegeperson auf?

Antworten (1)
Arbeitgeber haftet für seine Angestellten

Der Arbeitgeber haftet grundsätzlich für seine Angestellten, also auch das Pflegepersonal. Handeln diese arglistig oder grob fahrlässig kann der Arbeitgeber in kleinerem Rahmen einen Regress nehemen. Aber zunächst einmal hat der Geschädigte einen Anspruch gegenüber dem Heimbetreiber. Dafür sollte der Heimbetreiber ja auch eine Betriebshaftpflichtversicherung besitzen, die ihn und die Arbeitnehmer versichert

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