Rechte für meinen behinderten Sohn

Hallo.
Mein anliegen liegt darin, dass wir einen unebenen Garten habe und wir eine Mauer gebaut haben um ihm eben zu machen, jedoch akzeptierte das unsere Nachbarin nicht und somit kriegen wir keine Baugenehmigung beim Amt. Jedoch müssen wir den Garten Ebenen machen sonst würde eine 45° Abfällung zu der Mauer sein und mein Sohn der Blind ist könnte sich nicht frei bewegen.

So jetzt kommt meine Frage...wie könnte man es trotz ohner Unterschrift der Nachbaren den Garten Eben machen...und das Amt dazubringen und das ohne Unterschrift zu genehmigen?

Gibt es da ein bestimmtes Gesetz dafür?

Habe zwar im Internet gesucht, jedoch wurde ich nicht fündig...

Ich bitte um Hilfe..

Danke im Vorraus und wäre über jede Hilfe sehr sehr dankbar.

Antworten (1)
Schwierig

Es gibt verschiedene Gesetze und Verordungen die eventuell greifen KÖNNTEN, z.b. über barrierefreies Bauen. Aber das ist je nach Bundesland auch verschieden. Ich würde mich an den örtlichen Behindertenbeauftragten wenden, der müsste eigentlich weiterhelfen können, gerade auch in Bezug auf die Auseinandersetzung mit den Behörden. Mittlerweile gibt es auch Architekte, Bauingenieure und/oder Landschaftplaner, die sich mit dem Behindertengerechten Um- und Ausbau auskennen. Vielleicht nützt ein Gespräch mit der Nachbarin, eventuell findet man eine Kompromisslösung?

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