Welches Recht hat mein Freund seine Mutter - Schwester von ihm ist körperlich und geistig behindert

Hallo,

hoffe das dies zu diesem Forum gehört. Hab folgendes Anliegen. Mein Freund seine Schwester ist zu 77 % körperlich und geistig behindert, allerdings mittlerweile so selbständig das man ihr die Behinderung als Außenstehender nicht mehr ansieht. AUch hat sie keinen Behindertenausweiß.
Seit 3 Jahren arbeitet sie in einer Autoteile-Fabrik und verdient dabei 1500 Euro Netto.
Jetzt hat die Mutter ihr gleich vor drei Jahren das Konto so gesperrt, dass das Mädchen im Monat nur 80 Euro zur Verfügung hat, mit der Begründung ihre Tochter können nicht mit Geld umgehen.
Den Rest nimmt die Mutter um sich mit ihren Freundinnen zu amüsieren und ein Haufen Deko kaufen. Wenn das Mädchen aber gescheite Schuhe oder Klamotten braucht oder nen neuen Käfig für ihre Vögel, dann hat sie kein Geld weil ihre 80 Euro schnell verbraucht sind.
Jetzt gehen sie im April in den Urlaub nach Italien. Nun hat mir das Mädchen erzählt das sie für sich und ihre Mutter den Urlaub zahlt 600 Euro pro Person, weil die Mutter kein Geld hat.
Leider traut sich das Mädchen irgendwie nicht zu sich zu wehren, sondern weint dann immer wenn die Mutter von ihr Geld verlangt. Kriegt sie dann aber doch noch überredet mit Erpressungen.
Meine Frage ist nun, hat die Mutter das Recht mit ihrer 20 Jährigen Tochter so umzugehen, da die Mutter selbst 50 % arbeitet und keine Miete zahlen muss da sie ein Haus geerbt hat.

Freue mich über eure Antworten. Danke schon einmal im voraus

Grüße Kate

Antworten (9)
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Na wenn ihr wirklich helfen wollt geht zum Sozialdienst, zur Rechtsberatung usw. Die zeigen euch genau, welchen Wege ihr gehen könnt. Hier über INet kann man euch schlecht helfen, da ja keiner die ganzen Verhältnisse in eurer Familie kennt. Also sucht euch Hilfe!

Danke

Danke für die Tips..Ja da müssen wir uns jetzt echt Gedanken drüber machen. Mein Freund hat gestern versucht mit der Mutter zur reden, jedoch hat die Mutter sich rausgeredet und am Ende beleidigt das Telefon aufgelegt.
Gestern hatte das Mädchen 100 Euro von ihrer Oma zu Ostern bekommen, die Mutter nahm das Geld gleich an sich damit im Urlaub, der von dem Mädchen bezahlt wird, auch die Ausflüge bezahlt werden können, obwohl sie für den Urlaub noch dringend Kleider und Schuhe benötigt.
Der Vater darf von der Geschichte nicht wissen, weil die Mutter nicht möchte das er sich einmischt, da sie geschieden sind. Außerdem behauptete die Mutter auch noch das die Betreuerin mit ihrem Geld den Urlaub und alles andere für die Mutter zahlt und nicht das Mädchen mit ihrem eigenen Gehalt.
Ja es ist schon schwierig, weil sich das Mädchen einfach schwer tut sich zu wehren, obwohl sie mir immer wieder sagt ihr reicht das Geld nie zum mal gute Kleider zu kaufen.

Moderator
@Dark

Nein, es muss auch kein GdB festgelegt sein, wenn es sich beispielsweise "nur" um eine verzögerte Entwicklung oder ähnliches handelt, und trotzdem gilt der Mensch rein medizinisch als "behindert".

Gerichte - Anwälte? Davon ist ja nicht die Rede. Wenn das erwachsene Kind nach medizinischen Gesichtspunkten eine Betreuung benötigt, wird dies durch einen Amtsarzt und durch einen Richter festgestellt. Dieser Richter legt dann auch fest, wer als Betreuer bestellt wird und welche Aufgabenbereiche das umfasst (z. B. Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Angelegenheiten mit Behörden etc.). Da hat noch lange kein Anwalt was zu tun.

Sollte es so sein, dass die Mutter nicht bestellte Betreuerin ist sondern das aus freien Stücken an sich nimmt, ist auch der Weg zum Gericht der richtige, denn dann muss die behinderte Person einfach eine Betreuung beantragen und sagen, dass das nicht die Mutter sein soll. Das wäre nichts außergewöhnliches, denn im famlilären Bereich werden auch gerne externe Betreuer bestellt, wenn man gerade sowas oder Familienstreitigkeiten vermeiden will.

Rein Rechtlich

Wird es ohnehin durch einen Richter entschieden!
Davor also müssen Anwälte "Beweise" sammeln und es gibt auch "Gründe" die interessant sind für den Richterspruch.

Betreuer: Tja, da streiten sich die Leute. Aber wären es nicht wichtig, gäbe es wohl keine, oder?

Bei aber einer "solchen" Schwerkankheit müssten ja die % purzeln... Merkwürdig, das sowas nicht ist.

Dark-Dreams

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Ich vermute mal ganz stark das die Mutter nicht ganz kampflos ihre "Macht" hergeben wird. Das nächste Prob ist die Beweisvolage. Denn ohne Belege wird es noch schwerer, das ganze anzufechten. Also das kann ein langer und mühsamer Weg durch die Gerichte werden.

Moderator
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Wenn der Freund 18 ist dann geht das, dann wird er vom Amtsgericht als Betreuer bestellt mit dem Aufgabenkreis "Vermögenssorge".

Hans1803

Ich würde auch vorschlagen, noch mal schauen zu lassen ob sie jetzt in der Lage ist auch selber zu handeln. Vielleicht ist ihre Behinderung ja zurückgegangen.

Was ich nicht verstehen kann, ist wie die Mutter das schamlos ausnutzt und das ganze Geld einsteckt. Wenn die Schwester deines Freundes nicht mit Geld umgehen kann (was ich laut deiner Beschreibung nicht glaube), sollte man es meiner Meinung nach so regeln, dass die Mutter oder jemand anderes ihr immer Geld gibt und ihre Finanzen immer kontrolliert werden. Aber trotz der Selbständigkeit das ganze Geld nehmen kann ich nicht verstehen.

Auch wenn es schwer ist sich gegen die Mutter zu stellen, irgendwann muss sie es machen. Es kann ja nicht sein, dass sie ihr ganzes Leben nur mit 80€ im Monat zurecht kommen muss.

Ich weiss nicht ob es geht aber, ihr könntet ja einen Antrag stellen, dass dein Freund die Aufsicht über die Finanzen hat und nicht die Mutter.

Moderator
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Wenn es so ist, wie Rainbow vermutet, dann wurde die Mutter vom Amtsgericht als Betreuer (früher: Vormund) bestellt. Die medizinischen Gründe haben das eventuell gerechtfertigt. Allerdings ist sie 18 und - scheinbar - geistig so fit, dass sie selbst Entscheidungen treffen kann. Dann müsste sie - eventuell mit Begleitung des Bruders - mal den Weg zum Gericht gehen. Dort wird dann ein Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger oder mit dem für Betreuungssachen zuständigen Richter geführt. Wenn es tatsächlich so ist, dass sie nicht mit Geld umgehen kann und die Mutter das Geld für sich verbraucht, wäre es auch denkbar, einen anderen Betreuer für den Bereich Finanzen zu bestellen.

Sollte das aber die Mutter "aus Gewohnheit" so handhaben, ohne einen rechtlichen Hintergrund, dann bleibt vielleicht nur das Abnabelnd. Wenn sie so fit ist, könnte sich ja durchaus ihr eigenes Leben führen. Das wird sicher nicht leicht, sie wird sich sicher nicht gerne gegen die Mutter stellen. Aber auch Behinderte werden erwachsen....

Noch was: sie ist 20. Dann ist das Jugendamt noch zuständig. Da kann sie sich Rat holen (das könnte auchdein Freund vorab!!!). Da gibt es dann auch die Möglichkeit, mit einer eigenen Wohnung und einer sozial-pädagogischen Betreuung das eigene Leben zu starten. Das fände ich eigentlich den besten Weg.

Ich wünsche euch viel Erfolg!

...

Grad bei "geistiger" Behinderung gibt es das schon. Also das die Mutter der Vormund ist und somit auch über die Finanzen entscheidet. Das wird meist durch Gutachter festgestellt.
Ist aber recht mühsam so etwas anzufechten. Dein Freund, also der Bruder von dem Mädchen, könnte sich da als Familienmitglied eher an die Rechtsberatung wenden.

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