Regelungen für Markisen bei Eigentumswohnungen

So weit ich weiß, kommt es oft zum Streit wenn es um die Anbringung von Markisen geht. Angeblich muss da wohl erst eine Eigentümerversammlung einberufen werden. Ich finde das aber irgendwie ziemlich übertrieben. Wieso ist das so kompliziert? Welche Erfahrungen habt ihr da gemacht und wie sieht denn jetzt die genaue rechtliche Lage aus? Freue mich über jede Information!

Antworten (1)
Einheitliches Erscheinungsbild

Dabei geht es wohl darum, dass alle ein gemeinsames Interesse daran haben, dass die Außenfassaden ein einheitliches Erscheinungsbild liefern. Ich glaube nicht, dass man viel dagegen unternehmen kann, wenn die Eigentümerversammlung sich gegen die Anbringung von Markisen entscheidet.
Ich würde allerdings versuchen, die anderen Eigentümer davon zu überzeugen, dass solche Markisen ja nicht nur ein prima Schutz vor Kälte und Hitze sind, sondern nachweislich die Häuser auch einbruchsicherer machen. Einbrecher nehmen sich nämlich lieber Wohnungen vor, wo sie schneller reinkommen. Und so eine Markise macht einen Höllenlärm, wenn man sie gewaltsam hochschieben will!!!

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