Rentenversicherung muss höherwetigere Hörgeräte zahlen
Heute_war_ich_vor_das_Sozialgericht_Augsburg_geladen
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgericht_Augsburg.
Prozessgegner die Deutsche Rentenversicherung Bund. Beigezogen wurde die SIEMENS- Betriebskrankenkasse.
Die DRV lehnte es ab, die Kosten für meine höherwertigen Hörgeräte im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsplatz zu übernehmen. "Ein Lehrer hat angeblich auch keine höheren Anforderungen an das Gehör als andere Berufsgruppen, denen nichts bezahlt werde." Außerdem werden die Hörgeräte auch im privaten Bereich genutzt. Deshalb solle die SBK zahlen (hat schon den Kassenanteil bezahlt) - diese meint, die DRVBund solle zahlen.
Der Richter verwies auf ein Urteil in Sachsen, wo eine Realschullehrerin auch die höherwertigen Hörgeräte bezahlt bekam.
H E U T E_W U R D E_R E C H T_G E S P R O C H E N :
"Im Namen des Volkes... die Deutsche Rentenversicherung Bund hat 2100 € zu erstatten und die gesamten Prozesskosten zu übernehmen."
H A L L E L U J A
(heißt übrigens "gelobt sei der HERR")
Kleiner Hinweis am Rande: Hörgeräte ***, Herr ***,
(ist nicht mehr bei ***, hat Betrieb eingestellt)
wollte mich keine weiteren Kassenmodelle testen lassen (was ich Herrn *** auch mitteilte, nachdem ich KIND-Geräte gekauft hatte):
"Lassen Sie mal die Kirche im Dorf", meinte er am Telefon, ohne seinen Chef rückzufragen. "Wer soll das denn bezahlen?"
Mein Rechtsanwalt hatte empfohlen, weitere Modelle zu testen, damit die Vergleiche vor Gericht Bestand haben. Also wechselte ich zu Hörgeräte-KIND (habe nun ein Kind im Ohr), testete mehrere Geräte problemlos und das höherwertige Modell mit Fernbedienung zur Lautstärkeeinstellung (geht bei vielen digitalen nicht) war auch noch kostengünstiger als bei Seidl.
Fazit: Nicht gleich aufgeben, Widerspruch einlegen und notfalls das Sozialgericht anrufen.