Richterliches Urteil nach Aktenschließung nocht aktuell
Hallo liebe Forumianer :)
Wir praktizieren seit April 2013 das wöchentliche Wechselmodell. Dieses Wechselmodell wurde uns von der Richterin "auferlegt" im "einverständnis" der Eltern.
Nun hat meine Exfrau, die auch den Antrag auf Umgangsrecht gestellt hat, die Aktenzeichen samt schließen lassen (vor ca. 3Mon.). Seitdem praktizieren wir immer noch das wöchentliche Wechselmodell.
Meiner Tochter bekommt dies aber nicht.
Nun wollte ich fragen ob das richterliche Urteil auch noch rechtskräftig ist, nachdem meine Exfrau die von Ihr gestellten Anträge als erledigt erachtet hat.
Ich danke für eure Infos.