Schäden, Verlust von Gegenständen der Bewohner - Haftung

Ich benötige dringend einen Rat!

Zwei Ereignisse haben sich in den letzten Monaten in meiner Einrichtung ergeben.
Zum einen, wurden scheinbar insgesamt 60€ aus der Bewohnerkasse für Friseurbesuche entwendet - der Täter war nicht nachzuweisen, das Geld sollte durch uns Mitarbeiter ersetzt werden. Da also nur 6 MA in Frage kamen, musste jeder von uns ca 10€ zahlen.
Nun sind scheinbar orthopädische Schuhe einer Bewohnerin abhanden gekommen, wir sind dazu angehalten worde, auch diese Kosten selbst zu zahlen !

In welchem Gesetz kann ich nachlesen, ob dies rechtens ist ?
Ich kann mir das beim Besten Willen nicht vorstellen...

Vielen lieben Dank und liebe Grüße :)

Antworten (1)
Rechtsgrundlage

1) Es ist schlimm, dass jemand in die Kasse gegriffen hat.
2) Wenn ein Mitarbeiter begrümdet in Verdacht gerät, etwas entwendet zu haben kann eine Verdachtskündigung ausgesprochen werden. Dagegen hilft nur selten das Arbeitsgericht.
3) Eine Haftung der Mitarbeiter kann nicht verlangt werden. Haften tut nämlich nur der Täter und der steht ja nicht fest. Die Geschädigten bleiben also auf dem Schaden sitzen. Damit ist die Zahlung für die Mitarbeiter vom Tisch.
Den Schaden einfordern können n ur die Geschädigten und nicht etwa der Arbeitgeber, denn der ist ja gar nicht zu Schaden gekommen.
Aber kommt es dir nicht komisch vor, dass der Schaden genau das 10fache der Mitarbeiterzahl ausmacht?
Die Mitarbeiter haften niemals für Dinge, die verloren gehen! Es sei denn es liegt in ihrer Verantwortung expleziet auf etwas genau aufzupassen. das aber ist weder bei der Kasse noch bei den Schuhen der Fall.

Das steht im BGB und im StGB

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