Scheidungsfolgenvereinbarung und Folgen

Hallo zusammen,

lasst mich vorab erstmal die Fakten auf den Tisch bringen.

Anfang 2008 habe ich mich nach 15 Jahren Ehe dazu entschieden aus dem gemeinsamen Haushalt aus
und bei meiner damaligen neuen Partnerin einzuziehen, unsere damals 10 jährige Tochter blieb bei meiner Exfrau,
die 25 Stunden in Teilzeitregelung bei einem Sozialversicherer gearbeitet hat.
Im Laufe einer sehr emotionalen Trennung, war meine Frau dann im November 2008 zu einer Anwältin gegangen
und kam im Anschlauß an das Gespräch auf mich mit dem Vorschlag einer "einvernehmlichen" Regelung, sprich
Scheidungsfolgenvereinbarung zu. Es wurde mir von der Anwältin ein ausgearbeiteter Schriftsatz vorgelegt, der in
dem Bereich Ehegatten /Trennungsunterhalt folgendes zu dem Zeitpunkt besagte (Auszug):

1. Meine Frau sieht derzeit (also 2008) davon ab, Trennungs / Ehegattenunterhalt geltend zu machen, [b]solange und soweit[/b]
ich die ehelichen Verbindlichkeiten alleine leiste. Dies waren seinerzeit in Summe rund 1580, - €

2. Ich stelle meine Frau ausdrücklich von sämtlichen Verpflichtungen im Innenverhältnis frei. Der Notar belehrte uns darüber,
dass durch diese interne Feststellung meine Frau von ihrer Verbindlichkeit im Außenverhältnis (damit gegenüber der Bank)
nicht frei wird und jederzeit direkt in Anspruch geneommen werden kann.

3. Sollte eine der Verbindlichkeiten abgetragen oder aus einem anderen Grund nicht mehr zu leisten sein, soll ihr Anspruch
auf Unterhalt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

4. Für den Fall, dass meine Frau von einem der Gläubiger hinsichtlich einer der Zahlungsverpflichtungen in Anspruch genommen
werden sollte, soll die Leistungsverpflichtung von mir gegenüber ihr, ebenfalls neu berechnet werden.

Dem vorausgegangen war eine, wie ich mittlerweile feststellen darf, ziemlich krude einseitige Berechnung der Anwältin, auf Basis des mir
zu dem Zeitpunkt verbleibenden Selbstbehalts. Eine Einbeziehung des Verdienstes meiner Frau hat nie stattgefunden und wurde auch nicht
offen gelegt. Eine Aufklärung über die Rechtslage, dass durch die Scheidungsreform nicht unbedingt Unterhaltszahlungen zu erfolgen haben,
war nie erfolgt.

Die Rechnung sah wie folgt aus:

Nettoeinkommen inkl. Urlaubs/Weihnachtsgeld 2330, -€
Mieteinkünfte aus einer verm. ETW 482, -€
zzgl. Vorteil durch Zusammenleben mit neuem
Partner 121, -€
ges. Einkünfte [b] 2932, -€ [/b]

abzgl. Fahrtkosten zum Job 220, -€
abzgl. Verbindlichkeiten ges. 1570, -€

verblieben (theoretische) 1142, -€
davon wurden noch die seinerzeit gültigen 245, -€ Kindesunterhalt abgezogen, so dass mir der der Selbstbehalt von 900, -€ blieb.

Diesen Zahlen wurden dann in einem notariell beglaubigten Vertrag festgezurrt.

Mittlerweile habe ich mich allerdings von meiner Partnerin wieder getrennt und wohne (mietfrei erstmal) bei meinen Eltern.
Mein derzeitiges Nettoeinkommen inkl. Mieteinnahmen, Url./Weihnachtsgeld beträgt rund 3.000, - €, dem gegenüber stehen Verbindlichkeiten über
alles von rund 2252, -€, so dass mir im Monat 750, - Euro zum Leben bleiben bzw. sogar nur 570, -€ bis auf die Monate wo Weihnachts und Urlaubsgeld
anstehen.

Meine Fragen wären, ist der Vertrag, der zum Zeitpunkt der schon erfolgten Scheidungsreform geschlossen wurde, in irgeneiner Form anfechtbar?
Was würde / könnte passieren wenn ich der Bank, die unser einziger Gläubiger ist sage, dass ich nicht mehr alles zahle und sie sich den Rest von meiner Frau holen sollen?
(Ich meine damit, ob ich auf Basis des Vertrages verklagbar wäre?)

Die Verpflichtungen laufen noch 3 bzw. 15 Jahre und die Zahlungsdauer des Kindesunterhaltes der ja sicher irgendwann wieder steigt ist auch offen.
solange halte ich das unmöglich durch und bitte deshalb wenn jemand Rat weiss um genau diesen, bevor ich zum Anwalt laufe und mir das Geld aus der Tasche
ziehen lasse mit einem zweifelhaften Erfolg.

Viele Grüße

MM

Antworten (1)

Scheidungsprozesse können echt lange und kompliziert sein.
du solltest dir vielleicht überlegen mit einem anwalt zusammen zu arbeiten.

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