Selbständigkeit als Masseurin und Abrechnung mit privaten Kassen

Guten Tag, ich habe folgende Frage:
Ich bin Masseurin seit 1991, arbeite aber nicht mehr im Beruf, habe aber immer wieder private Leute, die gerne Massage u. Lymphdrainage machen lassen. Bin ich berechtigt, wenn ja wie funktionierts, dass ich diese Besuche bei mir mit den privaten Kassen der Patienten abrechnen kann?
Vielen Dank und freundliche Grüße
B. Kiefer

Antworten (6)
Massage

Sei mir nicht böse, aber wenn Du etwas "reissen" möchtest, dann bitte nicht mit Menschen.
Und was Massage angeht, dann empfehle ich eine Ausbildung. Auch hier hast du es mit Menschen zu tun. Ich empfehle Dir TouchLife.de, vielleicht auch, damit du Achtung für Menschen bekommst. Deine Worte hören sich nicht so an, als ob Du das bisher in deinem Beruf gelernt hast.

Masseurin

Hi , ich hab da mal ne frage ich bin Schwesternhelferin seid ca 8 jahre kenne mich aus in bezüglich Mensch , ich möchte aber jetz ne berufliche umstellung und zwar als masseurin , kann ich mit meiner berufserfahrung irgendwas reissen ?? ich kenne den Menschlichen Körper , ich bin zwar nur schwesternhelferin aber habe in den 8 jahren sehr viel gesehen beigebracht bekommmen in den sachen pflegebereicht wundmanagement massagen und Anatomie , klar werde ich auch an aktuelle forbildungen teil nehmen für massagen man lernt ja nie aus , was empehlt ihr mir muss ich eine massage ausbildung machen ?? ich möchte mich damit selbständig machen und möchte nicht einfach drauf los massieren ich möchte schon infomieren etc , was ich haben und beachten muss , und kritik antwort bemerkung würde ich mich freuen lg jacky

Aber ...Aber

Aber aber Masseur ist doch kein Gewerbe Beruf! Hat mit einer gewerblichen Anmeldung nichts zu tuen.

Tätigkeit anmelden

Hallo Brigitte,

wie Bernd bereits geantwortet hat solltest Du Dich Selbstständig machen. Allerdings muss ich gleich etwas richtig stellen zur Aussage vom Bernd:
Um Deine selbstständige Tätigkeit anzumelden benötigst Du als staatlich examinierte und anerkannte Masseurin kein GEWERBE, sondern musst beim zuständigem Finanzamt lediglich die Tätigkeit medizinische Massage anmelden und dabei nicht vergessen eine Befreiung der USt zu beantragen, dies ist § 4 Nr. 14, UStG für Leistungen staatlich geprüfter Masseure und medizinischer Bademeister möglich.Dann musst Du Dich bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt melden und Deine Tätigkeit als medizinische Masseurin anmelden. Dies kann eine Hausbesichtigung des Gesundheitsamtes(ggf.kostenpflichtig)zur Folge haben.

Wie es dann mit Deinem jetzigen Arbeitgeber ausschaut ist regional sehr unterschiedlich, Du solltest Deinem jetzigen Arbeitgeber jedoch davon in Kenntnis setzen.

ansonsten hoffe ich dass ich Dir mit meiner Aussage helfen konnte und wünsche entspanntes arbeiten.

kollegiale Grüße
Achim Reddemann
ihre-mobile-massagepraxis.de

liebe frau kiefer, haben sie zufällig in freiburg ihre ausbildung damals gemacht.ich frage, weil ich seit längerer zeit kontakt zu einer schulkollegin suche .mfg. m.klein

Gewerbe anmelden

Hallo Brigitte,

wieso meldest Du nicht einfach ein Gewerbe als Masseurin an, kostet bei der Stadt nur um die 20 EUR. Denke, dass es dann keine Probleme mit der Kassenabrechnung gibt. Kann höchstens sein, dass Deine Gewerbeanmeldung mit Deinem jetzigen Arbeitgeber (wenn es den gibt) nicht vereinbar ist. Bin mir nicht ganz sicher, ob man so eine "Selbständigkeit" seinem Arbeitgeber als Nebenbeschäftigung oder so melden muss.

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