Selbständigkeit als Masseurin und Abrechnung mit privaten Kassen
Guten Tag, ich habe folgende Frage:
Ich bin Masseurin seit 1991, arbeite aber nicht mehr im Beruf, habe aber immer wieder private Leute, die gerne Massage u. Lymphdrainage machen lassen. Bin ich berechtigt, wenn ja wie funktionierts, dass ich diese Besuche bei mir mit den privaten Kassen der Patienten abrechnen kann?
Vielen Dank und freundliche Grüße
B. Kiefer