Selbstständig machen mit Mobiler Fußpflege

Was ist zu beachten wenn man sich selbstständig macht? Kosten für die Gewerbeanmeldung und Berufgenossenschaft? Oder Berufgenossenschaft nicht? Muss ich das auflisten und dann bei der Steuererlärung als Nebenerwerb angeben. Geht auch 400 Euro Job und Fußpflegegewerbe.
Andrea

Antworten (4)
Stimmt nicht auch wenn ihr geld vom amt bekommt...könnt ihr ein kleingewerbe oder gewerbe anmelden..

Nur für den fall das hier noch mal jemand rein guckt.....

bei mir ist das selbst der fall.....ich war erst selbstständig...dann trennung vom ehemann....tja was nun....zum amt..grummmmmmel....peinlich...aber ging nicht anders mit kind.....da habe ich dann harz 4 bekommen...und meine selbstständigkeit weiter ausgeübt....deine einnahmen werden allerdings verrechnet...was ich auch vollkommen ok....finde......nun habe ich eine teilzeitstelle....ein nebengewerbe und rest vom amt .....(minimaler Betrag....da ich mittlerweile für fast alles allein aufkomme ..freu....wenn ich das eher gewußt hätte.....dann hätte ich in meiner ehe nicht so lange durch die hööle gehen müssen......vielleicht hilft dies jemanden

Anfagskosten

Hallo habe Frage zu den Anfangskosten was braucht man für Geräte was kosten die? Habe da nicht so viel Ahnung, bin aber sehr interesiert.
Danke Diana

Danke

Hallo, möchte gerne als Mobile fußpflegerin arbeiten , hatte bisher nicht den Mut.(Behörden) Arbeite auch schon seit 20 Jahren in diesen Beruf der mir sehr viel Spass macht .Hatte meine Prüfung als med, Fußpflege in Hannover.Es ist doch sehr hilfreich eure berichte zu lesen .Danke

Mobile Fußpflege

Hallo Andrea,

Gewerbeanmeldung zwischen 20 - 27 € je nach Wohnort.
Beiträge zur Berufsgenossenschaft mußt Du nur zahlen, wenn Du med. Fußpflege anbietest.
Beim Finanzamt mußt Du Dich als Gewerbetreibende anmelden...
und natürlich wird der Verdienst angerechnet.
D.h. Du bist verpflichtet, am Jahresende eine Einnahmen- Überschussrechnung beim Finanzamt einzureichen.
Natürlich kannst Du neben einem 400 € Job selbstständig Fußpflege ausüben. Es sei denn, Du bist arbeitslos gemeldet. Dann siehts etwas anders aus..

Zu bedenken wäre auch noch, daß Du Dich ab einer Summe von 400 € Umsatz selber krankenversichern mußt, also nicht mehr in der Versicherung einen evtl. Ehemannes mitversichert bist...

Ein wenig mehr Information wäre schon gut, um raten zu können.

Meine Fragen wären:

Welche Ausbildung zur Fußpflegerin hast Du gemacht?
Wieviel Berufserfahrung?

Anfangskosten sind ca. 1000 € (Sterilisator, Instrumente, sonstiges Material)

bin seit 20 Jahren mobile Fußpflegerin

lg uschi

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