Sind Röntgenbilder Eigentum des Arztes oder des Patienten?
Mich würde es einmal interessieren, wem die Röntgenaufnahmen gehören, die bei den verschiedenen Ärzten gemacht werden.
Zum Beispiel beim Zahnarzt, beim Orthopäden, Radiologen etc.?
Hat man Anspruch auf Herausgabe dieser Bilder, oder gehören sie den Ärzten, die das verweigern können?