Das kommt ganz darauf an ...
Leider ist der Beitrag schon über 4 Jahre alt. Das Thema ist aber vermutlich von allgemeinem Interesse, sodass es nicht nur Summi (als Fragesteller) interessieren dürfte:
Wenn von einem Zweijährigen gesagt wird, er habe eine Phimose, dann reicht das keinesfalls für einen Rat gegen oder für eine OP (also: eine Beschneidung). Die vorherigen Poster haben Recht: zumindest im Vorschulalter, aber gelegentlich sogar bis ins Pubertätsalter kann die Vorhaut teilweise (und beim kleinen Jungen auch überwiegend) mit der Eichel verklebt sein, sodass allein dadurch eine Phimose konstatiert wird, weil die Vorhaut eben nicht zurückgestreift werden kann. Wie schon von Anderen in vielen Beiträgen bei paradisi geschrieben: Das allein ist kein Grund für eine OP (eine Beschneidung).
Wenn allerdings die Miktion (die Fähigkeit zum Urinieren) gestört ist, d.h. dass der Urinstrahl offensichtlich stark gemindert ist und sich im Extremfall sogar die Vorhaut beim Urinieren aufbläht, weil der aus der Harnröhre austretende Urin nicht in gleicher Menge durch die enge Vorhautöffnung abgeführt werden kann, dann ist auch bei einem Zweijährigen (oder auch schon bei einem Säugling!) eine rasche OP angezeigt. Der Urinstau kann schwere Nierenschäden verursachen, die schlimmstenfalls lebensbedrohlich sind!
In einem solchen Fall (Miktionsstörung) wird aber nur in seltenen Fällen eine Zirkumzision im üblichen Umfang (Abtragung der Vorhaut, komplett oder teilweise) nötig sein. Meistens genügt ein Erweiterungsschnitt der Vorhautmündung, der allerdings leider oft derart verengend vernarbt, dass in späteren Jahren dann doch eine Beschneidung angezeigt ist. Bis dahin ist zwar dann der kräftige Urinstrahl gewährleistet, aber das Zurückziehen der Vorhaut kann durch die Narbe so stark behindert werden, dass sie später teilweise oder ganz entfernt werden muss.
Also:
Es kommt darauf an - kann die Vorhaut nur nicht zurückgestreift werden? Dann kann man mindestens bis zum fünften Lebensjahr mit der OP-Entscheidung warten - und bitte auch mit dem Dehnen!! Besser sogar noch später damit anfangen, denn die durch Dehnübungen an der Vorhaut leicht möglichen Einrisse, die ebenfalls zu wieder verengenden Vernarbungen führen, was meistens eine spätere Beschneidung erfordern wird, wirken sich in dieser Weise (Einrisse) auf den frühkindlichen Penis heftiger und negativer aus als auf den Penis größerer Jungen und insbesondere von Pubertierenden. Wer unbedingt eine Beschneidung vermeiden will (hierüber gehen die Auffassungen ja extrem auseinander), kann auch bis in die Pubertät warten und dann intensiver Dehnen, bevor (bei Mißerfolg) eventuell doch eine OP ansteht. Ich persönlich stehe aber dazu, dass ich auch Beschneidungen von Säuglingen und kleinen Jungen dann als sinnvoll und im Sinne des Kindeswohls ansehe, wenn sich Facharzt (Urologe/Kinderarzt) und Eltern unter Abwägung aller Aspekte einig sind, dass es gut wäre, den Jungen beschneiden zu lassen - ganz im Sinne des § 1631d BGB, der genau das erlaubt - selbst wenn keine Phimose vorliegt.
Wenn aber die Vorhaut des Jungen (völlig egal, wie alt er ist!!) nur einen verminderten Urinstrahl zulässt und sie sich beim Urinieren sogar aufblähen sollte: Dann MUSS operiert werden - aber nicht unbedingt gleich als Entfernung der Vorhaut (Zirkumzision).