Klage gegen Familienkasse wg. Untätigkeit
Hallo lockenstrupie,
eine Klage im juristischen Sinn ist hier wohl überzogen und nicht der richtige juristische Weg.
Du hast erst einmal beantragt und noch ist nichts entschieden. Ruf wieder die Hotline an, frag, ob noch Unterlagen fehlen oder, noch viel besser: Sprich dort persönlich vor und lass dich nicht abwimmeln, frag zur Not - aber nur zur Not - nach dem /der Vorgesetzten.
Nimm, falls möglich, einen anderen Erwachsenen mit, dann fühlst du dich sicherer. Vielleicht sind sie unterbesetzt und hatten noch nicht die Zeit, dir zu schreiben, dass eventuell noch Unterlagen fehlen?
Eigentlich ist die Familienkasse noch die freundlichste Behörde, die ich kenne, jedenfalls in Berlin bzw. aich die Hotline ist sehr freundlich.
Ich muss z.B. klagen, weil mein Einspruch gegen die Aufhebung des Kindergeldes abgewiesen wurde. Der Weg bzw. die Hierarchie ist also in meinem Fall: Beantragung Kindergeld bzw. Einspruch gegen die Aufhebung des zuvor gezahlten Kindergeldes - Ablehnung durch die Kasse - mein Einspruch dagegen - Zurückweisung des Einspruchs - meine Klage gegen Einspruchsentscheidung. Die Kasse schreibt selbst, dass gegen den letzten Bescheid Klage erhoben werden kann.
Ich wünsch dir viel Erfolg!
Anne