Unterhalt bei Schulden

Hallo habe einen 3-jährigen Sohn und bin seit 6 Monaten verheiratet, jetzt steht leider eine Trennung bevor. Selbstverständlich möchte ich für meinen Unterhalt aufkommen. Meine (noch) Frau Arbeitet nicht und bekommt auch keine sonstigen Leistungen. Sie hat sich bereits beim Amt erkundigt und das Amt würde ihr einen Wohnung bezahlen und ich bin ihr Unterhaltspflichtig. Was soweit auch in Ordnung ist. Sind bereits schon 10 Jahre zusammen und habe durchgehend für sie alles bezahlt da sie keinen Anspruch auf Zahlungen vom Amt hatte aufgrund meines Verdienstes. Ich verdiene 2100 Netto und wir bekommen 184Euro Kindergeld. Jetzt zu meiner frage : Ich habe in den 10 Jahren einige Schulden angehäuft und zahle dafür 280Euro Raten im Monat. Laut Düsseldorfer Unterhaltstabelle bleiben mir 950Euro nach Abzug des zu zahlenden Unterhalt an meine noch Ehefrau. Wenn ich meine Raten für den Kredit , Miete und Strom zusammenrechne blieben mir noch genau 87 euro für den Restlichen Monat übrig zum Leben. Und meine Frau kann sich mit 1000Euro ein schönes Leben machen??? Habe ich da etwas falsch verstanden oder kann mir jemand eine Aussage dazu machen???

Besten Dank im vorraus

Antworten (1)
So schlimm wirds nicht ...

Erst einmal musst du eine Einkommensbereinigung durchführen.
http://www.mein-recht.de/einkommen.htm
Dabei werden auch bestimmte Schulden berücksichtigt (mehr dazu siehe Link).

Das Kindergeld bleibt außen vor, da es zukünftig die Mutter erhalten wird.

Dann wird, unter Berücksichtigung des halben Kindergeldes, der Kindesunterhalt ermittelt.

Dann kommt der Unterhalt für deine Frau. Wie der errechnet wird, findest du hier: http://www.scheidung-online.de/DT5.htm

Ob deine Frau sich mit rund 1000 € Unterhalt plus Kindergeld ein sooo schönes Leben machen kann, sie dahingestellt. Denn immerhin muss sie davon Miete, Lebensmittel und Kleidung für Zwei zahlen. Viel ALG II wird sie vermutlich nicht mehr erhalten - auch nicht die volle Miete obendrauf.
Du wirst voraussichtlich diese Summe für dich allein haben.

Ich gehe mal davon aus, dass du Steuerklasse III hast. Spätestens ab Januar müsst ihr dann beide in Steuerklasse I und der Unterhalt müsste neu berechnet werden.

PS: Den Selbstbehalt gegenüber deiner Frau hast du falsch ermittelt. Der beträgt 1.050 €.
PPS: Dafür dass du vor der Hochzeit für deine Partnerin aufgekommen bist, hast du auch steuerliche Vorteile gehabt (ich gehe mal davon aus, dass du sie geltend gemacht hast).
PPPS: War deine Partnerin die 10 Jahre durchgehend nicht erwerbstätig (der Text liest sich so)? Warum? Wegen Kinderbetreuung wohl kaum, wenn das Kind erst 3 ist. Hier empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, ab wann sie nach der Scheidung verpflichtet wäre wieder selbst arbeiten zu gehen. Das kann den Unterhalt an sie erheblich reduzieren.

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