Unterhalt auch wenn Tochter die Lehre abgebrochen hat?

Hallo...
Meine Tochter ist 19 Jahre alt und hat die erste Lehre abgebrochen, muss ich jetzt die Unterhaltzahlung weiter überweisen obwohl sie kein Interesse zeigt, eine neue Lehrstelle zu suchen?

Antworten (1)
Unterhalt

Solange deine Tochter keine Ausbildung absolviert, besteht kein Anspruch auf Unterhalt.

§ 1602 BGB: Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Wenn sie keine Ausbildung absolviert, muss sie arbeiten gehen und ihren Unterhalt selbst verdienen.

Besteht allerdings ein Unterhaltstitel, musst du erst dessen herausgabe fordern.

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