@Lesley1
Naja, die neue Rechtschreibung wird lediglich empfohlen, aber da es bei uns keine Sprachpolizei gibt (auch wenn einige selbsternannte "Sprachpfleger" was anderes meinen), können "Verstöße" auch nicht geahndet werden. Im Klartext: Privat und nichtstaatlich kann jeder frei entscheiden, welche Rechtschreibung er verwendet. Das gilt auch für Zeitungen und andere Medien. Laut Wiki gab es deswegen auch schon einige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, in denen festgelegt wurde, dass über den schulischen Rahmen hinaus keine Verbindlichkeit besteht.
Staatliche Organisationen und Einrichtungen sollten jedoch die reformierte Rechtschreibung verwenden, d.h. man lehrt sie in den Schulen und verwendet sie in Behörden (z.B. Dienstanweisungen).
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Übrigens finde ich das Argument, dass die Schüler nur unnötig verwirrt werden, ziemlich schwach. Wir lernen von Anfang an die reformierte Rechtschreibung und die genauen Feinheiten sowie späteren Änderungen kümmern uns nicht so sonderlich. Besonders bei Getrennt- und Zusammenschreibung akzeptieren unsere Lehrer beides Versionen, sowohl alt als auch neu. Die meisten Fehler, die uns unterlaufen, waren noch nie richtig und werden es - wenn nicht die totale Rechtschreibanarchie eintritt - auch niemals sein (z.B. dass in einem Nicht-Relativsatz mit einem "s").
Alles halb so tragisch! ;-)