Widerspruch gegen Versorgungsamt-Ablehnung

Werte User, ich wende mich mit einer Frage an Euch und hoffe auf Hilfe.

Ich bin seit dem Jahre 2011 zu 30% Schwerbehindert die 30% setzen sich aus kaputten Knien und einem Halswirbelbandscheibenvorfall zusammen. Nun habe ich im März diesen Jahres einen Verschlechterungs-Antrag gestellt da ich seit dem 14.01.2013 neinen Bandscheibenvorfall habe LW 3/4 und im April Operiert wurde, dieser ist dann in der in nachfolgenden Reha wieder aufgebrochen und zudem ist mein Nervenkanal durch vernarbungen und gewebe total zu. Dann lag ich im Juli wieder im KrHs betreff einer Spritzen-Kur die auch nicht angeschlagen hat und nach einem erneuerlichen, Kontrast Mrt im Oktober wo dann folgendes festegestellt wurde Postoperativ "hochgradige" kombinierte diskogene und narbig bedingte Einengung des Neuroforame ns L4 links. Daraufhin habe ich heute eine vorstationäre Aufnahme gehabt und werde in 14 Tagen wiedr Operiert an der Bandscheibe und am Nerveneingangskanal V.a. intraforaminales Bandscheibenvorfallrezidiv l4/5

Finde es sehr verwirrend vom Versorgungamt das die Schreiben es hätten sich keine Änderungen seit dem letzten Antrag ergeben. Hallo das war 2011 und jetzt ist 2013 und ich bin das ganze Jahr schon Krankgeschrieben da ich bei der kleinsten verkehrten Bewegung vor Schmerzen in die Luft gehe und Nachts keine Nacht nicht durchschlafe.

Wie kann ich den Widerspruch Formolieren, denn Fakt ist das es wohl Veränderungen im gegensatz zu 2011 ergeben haben.

Abgesehen von alledem ist der ganze Vorfall durch die neue OP noch lange nicht abgeschlossen

MfG und Danke im voraus

Antworten (2)
Widerspruch gegen Versorgungsamt Ablehnung

Danke, aber wie gesagt ich mache schon 11 monate damit rum und jetzt fängt alles andere von vorne an, denn ich kann keine nacht mehr durchschlafen vor schmerzen kann kaum einkaufen gehen weil mir alles zu schwer ist und ich zig mal den heimweg abbrechen muss etc pp

Hallo Frank,

Du schreibst in deinem letzten Satz, dass der Vorfall noch nicht abgeschlossen ist. Das heisst, es kann sein, dass sich dein Zustand wieder verbessert, es kann aber auch sein, dass er tatsächlich eine Erweiterung der anerkannten Schwerbehinderung bestehen bleibt.
Für eine Anerkennung ist es aber erforderlich, dass NACH dem Ausschöpfen möglicher Therapiemodelle 6 Monate ohne Besserung vergangen sein müssen - und erst dann ist es sinnvoll, wenn dieser Antrag über den behandelnden Arzt gestellt wird.

Alles Gute
Klausi

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