Anzeige wegen sexueller Nötigung - Gericht
Habe einen Brief vom Gericht bekommen und nun sehr sehr große Angst.
Da ich auch unter Angstzustände leide. Ich wurde nie mit der Polizei in Verbindung gebracht, war immer Artig. Und nun so was. Ein Mädchen (18 Jahre) sagt ich habe Sie Sexuell Genötigt (Siehe Text) – ich weiß nicht weiter und habe so große Angst. Was kann passieren?
Muss ich ins Gefängnis? (Wie lange?) oder andere Möglichkeit?
Bewährung? (Wie lange?)
Arbeitsstunden?
Geldstraße?
Das ding ist ich habe es nicht gemacht. Bin vollkommen verzweifelt.
Habe so große Angstzustände, war wegen den Angstzuständen mal in Behandlung.
Wenn mir was angehängt wird- das schaffe ich nicht. Das bricht alles wieder aus.
Klappe bestimmt eh im Gericht zusammen und habe die ganze zeit Angst sodass sie bestimmt denken ich war es.
Kann mir jemand helfen?
Müssen Da Leute sein? (also Publikum) habe in großen Menschen Mengen Angstzustände- gibt es andere Möglichkeiten?
Auch wenn ich es nicht war, und sie lügt, und ich Schuld kriege, WAS PASSIERT? Bzw. Könnte? Muss ich vor Ort ins Gefängnis?
Bitte um Antwort.
ANKLAGE:
Praktikant xxx
Geb. 29.12.1987 (Alter der Tatzeit 19 Jahre)
(ledig)
Nicht Strafrechtlich in Erscheinung getreten.
wird angeklagt
am 21.05.2007
als Heranwachsender
eine andere Person mit Gewalt genötigt zu habe, sexuelle Handlungen des Täters an sich zu dulden oder an dem Täter vorzunehmen, wobei der Täter sexuelle Handlungen an den Opfer vorgenommen oder an sich von ihm hat vornehmen lassen, die dieses besonders erniedrigt haben, weil sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind.
Beweismittel:
Einlassung des Angeschuldigten (Bl. 49 d.A.) (- was heißt das????????????? )
3 Zeugen & eine Frau von der KRIMINALPOLIZEISTELLE
Anzuwendende Vorschriften: §§ 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2Nr.1 StGB, 1, 105 JGG