@ Egal
Ich glaube leider nicht, dass das möglich ist die GDL zu verklagen.
So viel ich weiß, ist ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet, wie auch immer, seinen Arbeitsplatz pünktlich zu erreichen. Wenn also bei der DB gestreikt wird, muss der Arbeitnehmer sich eine andere Möglichkeit suchen um zu seinem Arbeitsplatz zu kommen. Wenn er dann aber doch keine Möglichkeit hat seinen Arbeitsplatz zu erreichen, da er kein Auto hat und auch keinen Bekannten/Kollegen hat, der ihn mit zur Arbeitsstelle nehmen könnte, könnte er ja versuchen für die Zeit Urlaub zu bekommen. Ich habe mal gehört, das ein Arbeitnehmer sogar ein Taxi nehmen müsste, auch wenn er dann insgesamt sogar mehr Taxikosten hätte, als er überhaupt in dieser Zeit verdient. Diese zusätzlichen Kosten bekommt er wohl auch von Keinem ersetzt, nur die Kosten, die er z.B. für das Bahnticket bezahlt hat bekommt er von der DB erstattet. Für Pendler, die ein da ein "Abo" bei der DB haben ist das noch schlechter, ich glaube, die bekommen dann pro ausgefallener Fahrt nur 2, 50€ erstattet. Ich glaube kaum, das man es mit 2, 50€, mit einem anderen Verkehrsmittel schafft, seinen Arbeitsplatz zu erreichen.
Es wäre wirklich nicht schlecht, wenn z.B. die GDL die zusätzlichen Kosten erstatten müsste. Dann wäre die "GDL-Kasse" bestimmt schon lange leer und die würden sich überlegen, ob ein Streik im Personenverkehr wirklich nötig ist :-).