Beibehaltung des Behindertengrades

Hallo,
Hat jemand schon mal Erfahrung gemacht, wenn man in Widerspruch gegeangen ist, ob dann die Prozente vorher schon gesenkt werden, oder erst nach dem ergangenen Urteil des Sozialgercht. Hier müßte doch auch das laufende verfahrenberücksichtigt werden. Oder können die vorher schon die Prozente runtersetzen?

Antworten (1)
Bleiben erst einmal

Solange der Widerspruch verhandelt wird, gelten die vorher festgesetzten Punkte.

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